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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

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v.  Schulte

ergibt  sich,  dass  der  Verfasser  Johannes  Faventinus  f),  aus
num.  7.,  dass  er  Albertus  und  Rufinus  kennt.  Rufinus  ist  älter
als  Johannes.  Huguccio  citirt  Gregor  VIII.  (Albertus  Beneventanus)
  mehrmals 2 ),  aber  immer  als  Gregorius  VIII.  mit  dem  Zusatze ­
  ’antequam  esset  pctpa.’  Gregor  regierte  vom  21.  Oct.  bis
17.  Dec.  1187.  Dass  ein  nach  dieser  Zeit  schreibender  Schriftsteller ­
  der  päpstlichen  Würde  nicht  Erwähnung  gethan  hätte,  ist
unwahrscheinlich.  Gregor  VIII.  erscheint  als  Cardinal  und
Kanzler  in  Urkunden  vom  22.  Febr.  1178  bis  22.  Juli  1181  unter
Alexander  III.  [Jaffe  Regesta  Pont.  pag.  679],  Lucius  III.  von
1181  bis  1185  [ibid.  p.  835]  Urban  III.  bis  zum  Tage  seiner  Wahl
[ibid.  pag.  855].  Jedenfalls  dürfte  seine  bisher  unbekannte
Summe,  da  er  schon  am  15.  Oct.  1159  als  Card.  S.  Laurentii
in  Lucina  erscheint  (ibid.  pag.  678)  wohl  noch  vor  1159
oder  doch  um  1160  fallen.  Da  somit  Albertus  zu  den  ältesten
Glossatoren  des  Decrets  gehört,  da  Johannes  Faventinus  selbst
den  Albertus  citirt 2 ),  da  Johannes'  Summa  selbst  nicht  über  die
siebziger  Jahre  des  XII.  Jahrhunderts  hinabgeht,  so  stände,  was  die
benutzten  Schriftsteller  betrifft,  nichts  entgegen,  diese  Distinctiones
auch  in  jene  Zeit  zu  verlegen.  Es  käme  nun  noch  darauf  an,  den  D.
zu  bestimmen,  der  in  den  Stellen  1.  und  5.  vorkommt.  Mir  ist
bisher  ausser  in  einer  Handschrift  des  Decrets,  welche  bei  einer
späteren  Abhandlung  zur  Sprache  kommen  wird,  kein  Glossator
dieses  Namens  vorgekommen;  ebenso  wenigfmde  ich  bei  anderen  einen
solchen  citirt.  Sarti  I.  pag.  285.  erwähnt  einen  D.  Canonieus  Londinensis,
  der,  wie  die  dort  Append.  pag.  113  sq.  mitgetheilten  fünf
Briefe  Alexanders  III.  von  1162,  1163  ergeben,  in  Bologna  als
Magister  thätig  war  und  au^li  bei  Alexander  III.  als  Gesandter  des
Königs  von  England  fungirte.  Ich  glaube,  zumal  die  Zeit  und  alle
sonstigen  Umstände  stimmen,  keinen  Anstand  nehmen  zu  sollen,  den
hier  erwähnten  Magister  d.  mit  dem  dieser  Briefe  für  identisch  zu
halten.  —  Andere  Schriftsteller  sind  nicht  citirt.  Zweitens  von
nachgratianischen  Decretalen  bez.  Extravaganten  werden
citirt:  1)  c.  extr.  de  symoniacis  (oben  num.  6.).  Damit  ist,  wie  der
*)  Derselbe  wird  »ueh  noch  citirt  in  C.  XVI.  q.  7,  in  C.  XI.  q.  3.  c.  16.  sicut  apostoli.
2 )  Sarti  erwähnt  ihn  unter  den  Professoren  zu  Bologna  und  überhaupt  nicht.
s )  Siehe  meine  Rechtshandschr.  der  österr.  Stiftsbibliotheken  (Sitzher.  LVII.  Bd.)
Seite  587.
            
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