Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

718

S  «»  c  hau

die  zu  einer  grösseren  Verbreitung,  vielleicht  zu  allgemeiner  Anerkennung ­
  gelangten.
Drei  Männer  sind  es  vorzüglich,  welche  das  seit  der  Gründung
des.  Islams  bis  in  die  Mitte  der  ersten  Hälfte  des  zweiten  Jahrhunderts
angesammelte  Material  zuerst  zu  vollständigen  Rechtssystemen  verarbeiteten ­
  und  vereinigten,  wie  sie  noch  zu  unserer  Zeit  mit  verhältnissmässig
  geringfügigen  Modificationen  die  Rechtsbasis  in  dem
Leben  aller  muhammedanischen  Nationen  bilden;  ihre  Lehren  haben
sieb  zuerst—getragen  durch  eine  zahlreiche  Schülerzahl  über  ganze
Provinzen  des  Chalifenreichs  ausgebreitet  und  sind  zuerst  mit  kanonischem ­
  Ansehen  ausgestattet.  Diese  drei  Männer  sind:  'Abu  Hanifa
in  'Irak  (gest.  ISO)  Al  auzä'i  in  Syrien  (gest.  IST) 1 )  und  Mälik  b.
’Anas  im  lligäz  (gest.  179).  Das  ganze  Rechtsgebäude  ruht  auf  ihren
Schultern.  Die  Bestimmungen  über  die  practischen  Glaubenswerke,
die  für  alle  Muslims  gleich  verbindlich  den  einzelnen  in  seinen  Beziehungen ­
  zu  Gott  und  zur  Gemeinde  der  Gläubigen  darstellen;  das
gesammte  bürgerliche  Recht,  Erbrecht,  Process,  Strafrecht,  das
jus  inter  cives  Muslimos  et  peregrinos,  das  Kriegsrecht,  das  Staatsrecht, ­
  sowie  die  rechtlichen  Grundlagen  der  Administration  —  alle
diese  Gegenstände  sind  von  ihnen  in  extenso  behandelt,  und  nach
einem  feststehenden  Princip  für  alle  zweifelhaften  Fälle  rechtliche
Bestimmungen  eruirt  und  begründet.  Während  die  Lehren  ’Abü
Hanifa’s  Mesopotamien  und  den  Osten  eroberten,  verbreitete  sich
das  System  ’AuzäTs,  des  Imäm's  von  Syrien,  über  sein  Heimatland
und  über  den  ganzen  Westen  bis  Marokko  und  Andalusien.  Es
scheint  sich  aber  keines  langen  Bestehens  erfreut  zu  haben;  zunächst
wurde  es  bedrängt  von  dem  hanefitischen,  das  besonders  unter  den

O

Von  diesen  ist  ’Auzä'i  am  wenigsten  bekannt.  Sein  voller  Name  ist  ’Abü  ■  Aifir
’Abdalrahmän  b.  c Amr  b.  Tuhraid  Al’auztVi  Alsha’mi  Aldimishki;  er  ist  geboren  in
Ba’albak  A.  H.  85  od.  88,  lebte  in  Damaskus  und  darauf  in  Bairüt,  wo  er  157  starb.
•  p  f-  .
Nawawl  S.  TAT  sagt  von  ihm:  A-ib,A.o  0^
\  und  ’Abulmahasin  S.  :  pLlil

aUI

:  r

W-X3  aJI  Jxl\  oj  Neben  ’Abü
Hanifa,  ’Auzä’i  und  Mälik  ist  von  grösster  Bedeutung  Sufjän  Altauri  (gest.  161);
ich  finde  aber  nicht,  dass  sein  System  zu  irgend  einer  Zeit  von  einem  ganzen
Lande  oder  einer  Provinz  angenommen  worden  ist.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.