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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

Zur  ältesten  Geschichte  des  muhammedanischen  Rechts.  707
dass  er  zuerst  den  Unterschied  zwischen  j\ls-  (Verhältniss  eines
Freigelassenen)  und  (Verhältniss  eines  von  einem  freien  Vater
mit  einer  Sklavin  erzeugten  Individuums)  festgestellt  habe.
Grossen  Rufes  ferner  erfreuten  sich  die  sieben  Medinensischen
Juristen:  Sa'id  b.  Almusajjab  (gest.  93  oder  94),  'Urwa  b.  Alzubair
(gest.  94  oder  99),  'Ubaidalläh  b.  'Abdallah  (gest.  98  oder  99),
'Utba  b.  Mas'üd  (gest.  unter  Omar),  Häriga  b.  Zaid  (gest.  100)
Sulaimän  b.  Jasär  (gest.  109  oder  103)  und  der  letzte  derselben
Käsim  b.  Muhammad,  der  A.  H.  112  starb  ').  Unter  den  berühmtesten
Vertretern  der  Rechtspflege  dieser  Epoche  sind  schliesslich  zu
nennen:  ’Abü’ldardä’  (gest.  32),  Richter  von  Damaskus  unter
'Otmän  (Nawawi  Vif  2)  und  ’AbüTaswad  Aldu’ali  in  Basra  (gest.
69  —  Nawawi  lo  I).
Es  war  nicht  unsere  Absicht  über  die  praktische  Rechtspflege
und  ihre  Vertreter  während  des  ersten  Jahrhunderts  der  Flucht
erschöpfendes  zu  geben  s);  nur  das  war  zu  zeigen,  dass  in  dieser
Zeit,  wo  das  Recht  noch  nicht  selbstständig  entwickelt  und  zu  einem
System  ausgebildet,  wo  die  Jurisprudenz  lediglich  angewandte
Koran-und  Sunna-Kenntniss  war,  für  die  praktische  Rechtspflege
immerhin  eine  grosse  Sorgfalt  entwickelt  wurde  und  dass  viele  Männer ­
  speciell  in  diesem  Fach  zu  grosser  Berühmtheit  gelangten.  —
Kehren  wir  zurück  zur  Entwickelung  der  Rechtskunde  als  Wissenschaft. ­
  Wir  haben  bereits  oben  gesehen,  dass  durch  die  systema-0

  An  Stelle  des  Sulaiman  b.  Jasar  werden  auch  drei  andere  genannt  —  Salim  b.
'Abdallah  b.  'Omar  oder  'Abu  Salima  b.  'Abd-alrabman  (gest.  94)  oder  ’AbA  Bakr
b.  Abd-alnihrnan  b.  Alharit  b.  Hishdm  (gest.  94  Nawawi  S.  ttT).  Damiri
I,  S.  IV)  in  einer  Notiz  pJl
äJjjAIi  ^äjÜI  lässt  c ut,ha  b.  Mas'ftd  aus,  und  nennt  an  seiner  Stelle  ’Abft  Bakr
b.  f Abd-alrahman.  Nach  demFihrist  (Handschrift  der  Hofbibliothek  N.  F.412  Bl.  58  b
schrieb  c Abd  -alrahman  b.  ’Abi  -  ’lzinsld  (gest.  174)  ein  Werk
2 )  Ibn  Khaldftn  (Übersetzung  B.  19,  1,  448)  lässt  ihn  den  ersten  Richter  von  Medina ­
  unter  'Omar  sein,  während  Ibn  Kutaiba  TVl  'Abdalläh  b.  Naufal  als  solchen
bezeichnet  Grössere  Städte  haben  vermuthlich  sehr  früh  mehrere  Richter  gehabt.
3 )  Vgl.  besonders  Ibn  Hagar,  (Calcutta  1856)  S.  II
47°
            
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