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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

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ist,  dass  die  Genossen  nicht  „die  Gemeinde“,  sondern  nur  ein
kleiner  Bruchtheil  derselben  waren.
In  diesem  Jahrhundert  der  Genossen,  dem  ersten  der  Flucht,
sehen  wir  die  frühesten  Keime  sprossen,  aus  denen  sich  später  die
Wissenschaften  der  Muhammedaner  entwickelt  haben.  Im  allgemeinen ­
  war  dies  Zeitalter  des  unausgesetzten  Kampfes  gegen  die
Ungläubigen,  des  Umsturzes  alter  und  der  Begründung  neuer
Reiche,  sowie  der  heftigsten  Parteikämpfe  dem  Aufkommen  von
Bestrebungen  geistiger  Art  durchaus  feindselig.  Auch  waren  die
meisten  der  Genossen  nach  dem  Muster  des  Propheten  selbst  des
Lesens  und  Schreibens  unkundig;  und  dazu  kommt  noch,  dass  hei
vielen  die  Religion  nur  Aushängeschild,  dagegen  Selbstbereichefung
um  jeden  Preis  der  wahre  Zweck  aller  Bemühungen  gewesen  zu
sein  scheint.  „Ihr  Hauptgeschäft  war  ausschliesslich  die  Bekämpfung
der  Griechen  und  Perser.  Und  Gott  liess  die  Gläubigen  viele  Eroberungen ­
  machen,  und  gross  wurde  die  Zahl  der  Gefangenen  und
die  Masse  der  Beute“.  Shahristäni  S.  IT
Dieselben  Ursachen  aber,  die  dem  Aufblühen  von  Wissen-......
  (
schaffen  im  allgemeinen  ungünstig  waren,  Hessen  frühzeitig  ein  Eingehen ­
  auf  Rechtsfragen  ,  die  Entwickelung  der  in  Koran  und  Sunna
vorhandenen  rechtlichen  Elemente,  kurz  die  Begründung  einer
Rechtswissenschaft  als  praktisches  Bedürfniss  empfinden.  Unermessliche ­
  Reichthümer  strömten  aus  den  eroberten  Provinzen  nach
Medina  i)  und  später  nach  Damaskus.  Wenn  ein  Muslim  im
Kampfe  fiel,  in  welchen  Quoten  war  die  Erbmasse  unter  die  oft  sehr
zahlreichen  Mitglieder  seiner  Familie,  die  Ascendenten  und  Descendenten
  der  verschiedenen  Frauen  zu  vertheilen?  Konnte  eine  schwangere ­
  Frau  für  ihr  noch  ungebornes  Kind  einen  Erbtheil  beanspruchen? ­
  und  welchen?  u.  s.  w.  In  der  Tliat  ist  das  Erbrecht,  das
späterhin  wegen  der  dazu  erforderlichen  Fertigkeit  und  Kenntniss
der  Rechnenkunst  als  eine  besondere  Wissenschaft
betrachtet  wurde  a),  früher  als  irgend  ein  anderes  von  den  Muhammedanern ­
  ausgebildet.  Von  Zaid  b.  Täbit,  dem  Secretär  Muhammad's
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*)  Einen  annähernden  Begriff  davon  gibt  das  Capitel  über  den  Afä’  bei  ßaläduri,
S.  ÜA  ff.
! ' 1 )  Vgl.  Ibn  Khaldün,  Prolegomenen,  Übersetzung  III,  S.  2t.  138.

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