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702 Sachau
ist, dass die Genossen nicht „die Gemeinde“, sondern nur ein
kleiner Bruchtheil derselben waren.
In diesem Jahrhundert der Genossen, dem ersten der Flucht,
sehen wir die frühesten Keime sprossen, aus denen sich später die
Wissenschaften der Muhammedaner entwickelt haben. Im allgemeinen
war dies Zeitalter des unausgesetzten Kampfes gegen die
Ungläubigen, des Umsturzes alter und der Begründung neuer
Reiche, sowie der heftigsten Parteikämpfe dem Aufkommen von
Bestrebungen geistiger Art durchaus feindselig. Auch waren die
meisten der Genossen nach dem Muster des Propheten selbst des
Lesens und Schreibens unkundig; und dazu kommt noch, dass hei
vielen die Religion nur Aushängeschild, dagegen Selbstbereichefung
um jeden Preis der wahre Zweck aller Bemühungen gewesen zu
sein scheint. „Ihr Hauptgeschäft war ausschliesslich die Bekämpfung
der Griechen und Perser. Und Gott liess die Gläubigen viele Eroberungen
machen, und gross wurde die Zahl der Gefangenen und
die Masse der Beute“. Shahristäni S. IT
Dieselben Ursachen aber, die dem Aufblühen von Wissen-......
(
schaffen im allgemeinen ungünstig waren, Hessen frühzeitig ein Eingehen
auf Rechtsfragen , die Entwickelung der in Koran und Sunna
vorhandenen rechtlichen Elemente, kurz die Begründung einer
Rechtswissenschaft als praktisches Bedürfniss empfinden. Unermessliche
Reichthümer strömten aus den eroberten Provinzen nach
Medina i) und später nach Damaskus. Wenn ein Muslim im
Kampfe fiel, in welchen Quoten war die Erbmasse unter die oft sehr
zahlreichen Mitglieder seiner Familie, die Ascendenten und Descendenten
der verschiedenen Frauen zu vertheilen? Konnte eine schwangere
Frau für ihr noch ungebornes Kind einen Erbtheil beanspruchen?
und welchen? u. s. w. In der Tliat ist das Erbrecht, das
späterhin wegen der dazu erforderlichen Fertigkeit und Kenntniss
der Rechnenkunst als eine besondere Wissenschaft
betrachtet wurde a), früher als irgend ein anderes von den Muhammedanern
ausgebildet. Von Zaid b. Täbit, dem Secretär Muhammad's
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*) Einen annähernden Begriff davon gibt das Capitel über den Afä’ bei ßaläduri,
S. ÜA ff.
! ' 1 ) Vgl. Ibn Khaldün, Prolegomenen, Übersetzung III, S. 2t. 138.
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