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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

Zur  Geschichte  der  Literatur  über  das  Decret  Gratians.  III.

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praeb.  non  vac.  c.  1.  Da  einzelne  dieser  Titel  nicht  in  den  Sammlungen ­
  vor  Bernhards  Breviarium  stehen,  so  müssen  sie  schon
deshalb  der  Comp.  I.  entlehnt  sein,  für  welche  auch  der  Citirmodus
allein  passt.
Dass  er  aber  die  Compilatio  II.  nicht  gekannt  habe,  ist  kaum
fraglich.  Zu  c.  7.  C.  XIII.  q.  2.  kommt  das  Citat  vor:  'sed  nova
decretalis  dicit,  quod  attendendae  sunt  diversae  consuetudines:
extra  t.  de  sepult.  certificari.  Diese  Decretale  ist  c.  8.  de  sep.
III.  lb.  Compil.  II.  von  Clemens  III.  (27.  März  1191).  Es  kann
nun  allerdings  möglich  sein,  dass  die  neuen  Decretalen  unter  den
betreffenden  Titeln  in  Anhängen  vermerkt  wurden')  mithin  citirt
werden  konnten,  wie  es  hier  geschieht,  weil  keinem  Zweifel  unterliegt, ­
  dass  mit  der  Reception  des  Breviarium  die  Titel  als  stehend
(authentisch)  galten,  wie  dies  von  Glossatoren 3 )  erklärt  wird  und
aus  den  Worten  'sub  competentibus  titulis’  in  der  Zusendungsbulle
Innocenz  III.  zu  seiner  Sammlung  hervorgeht;  aber  es  kann  auch
eine  der  durch  die  Comp.  II.  antiquirten  Sammlungen  gemeint  sein.
Dass  aber  der  Autor  die  Compilatio  II.  nicht  gekannt  hat,  scheint
mir  auch  daraus  hervorzugehen,  dass  er,  so  viel  ich  bemerkt  habe,
niemals  Decretalen  der  Comp.  III.  citirt.  Da  diese  aber  älter  als  die
II.  ist  und  höchst  wichtige  enthält,  Hesse  sich  das  Schweigen  kaum
erklären.  Mag  dem  sein,  v r ie  ihm  wolle,  vor  121b  fällt  sie  unbedingt,
weil  die  Schlüsse  des  lateranensischen  Concils  dem  Verfasser  unbekannt ­
  sind.
Zu  c.  13.  C.  XIII.  q.  2.  wird  gesagt:  'secundum  quod
magister  dicit  in  historiis  .  Entweder  geht  dies  Citat  auf  ein
Werk  unter  dem  Titel  Historiae,  dessen  Verfasser  alsdann  vielleicht
ein  Lehrer  wäre,  —•  oder  er  beruft  sich  auf  einen  Ausspruch  eines
Magisters  zu  dieser  Stelle  in  den  darin  vorkommenden  historiae.  Als
magister  schlechtweg  wird  meines  Wissens  in  jener  Zeit  nur
Gratian  bezeichnet.  Dieser  hat  allerdings  zu  C.  XIII.  q.  1.  mehrere
derartige  Beispiele,  für  welche  seit  Paucapalea  der  Name

Über  einen  solchen  Anhang  zur  Comp.  I.,  den  Cod.  Ye  80.  der  kön.  UniversifäUbibliothek
  zu  Halle  enthält,  werde  ich  hei  einer  späteren  Gelegenheit  bericht«!).
Siehe  vorläufig  Laspeyres  a.  a.  0.  pag.  XXX11.  seq.
2 )  So  fangen  die  Notabilia  des  Paulus  Ungarus  zur  Comp.  III.  an:  'Nota
quod  tituli  decretalium  sunt  autentici.’  (Cod.  Lips.  Univ.  975.)
            
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