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v. Schulte
in der Comp. III. befindlichen und in dieser Reihenfolge im Codex
vorkommenden Decretalen:
I. 2. 12; I. 4. 1.; I. 6. 17. [aber ganz abgekürzt], II. 8. 1., III.
8. 4 und 5; III. 28. 2.; III. 30. 3.; IV. I. 1., in welcher die letzte
Seite des Codex abbricht.
Welche Absicht diesem Excerpte zu Grunde liegt, kann ich nicht
eruiren. Es Hesse sich nur die eine annehmen, er habe die nicht in
der Coli. Gilberti und Alani enthaltenen Decretalen aus der Comp. III.
excerpiren wollen, um seinen Codex zu vervollständigen. Aber dies
trifft nicht zu, weil, wie die einfachste Vergleichung mit der Tabelle
J. lehrt, viele nicht aufgenommen sind, die auch nicht in jenen
stehen, umgekehrt einige aufgenommen sind, welche auch in jenen
stehen. Oder sollte eine Sammlung vorliegen, welcher der Abschreiber,
der nach dem Erscheinen der Comp. III. schrieb, die Bulle Iunocenz
III. vorgesetzt hat?
Im Cod. Fuld. D. 14. endlich stehen in einem zugebundenen
Stücke von gänzlich verschiedener Hand die Schlüsse des 4. Lateranensischen
Concils von 1215.