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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

Die  Compilationen  Gilberts  und  Alanus.

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D.  cum  tibi  de  benignitate,  welche  in  das  5.  Jahr  (Anfang  1204  bis
1205)  fällt,  gehören  alle  dem  1.  2.  3.  Jahre  an.  Rainer  sagt  in  der
Vorrede  ausdrücklich,  dass  er  Decretalen  aus  den  drei  ersten  Jahren
zusammenstelle.  Es  kann  daher  wohl  keinem  Zweifel  unterliegen,  dass
Gilbertseine  Sammlung  im  Jahre  1201  oder  1202  zuerst  gemacht,
im  J.  1204  oder  1205  erweitert  hat.  Damit  stimmt  vortrefflich,  dass
Bernardus  C  omp  osteilanus  antiquus,  der  in  seine  Comp.
Romana  Decretalen  bis  ins  11.  Regierungsjahr  (aus  dem  eilften  eine)
aufnahm  >),  sie  benutzt  und  als  Compilatio  secunda  bezeichnet.  Es
setzt  dieses  offenbar  eine  gewisse  Reception  voraus  2).
II.  Dass  eine  solche  erfolgt  ist,  beweist  die  im  Cod.  Fuld.  D.  5.
zur  vermehrten  Sammlung  des  Gilbert  vorfindliche  Glosses).
Die  Glosse  erstreckt  sich  auf  die  Hauptsammlung  (Tab.  C.)
und  deren  Anhang  (Tab.  D.),  ist  im  ganzen  nicht  sehr  reichlich,
besteht  meistens  in  Citaten  aus  dem  römischen  Rechte,  Verweisungen
auf  das  Decret  und  die  Compilatio  prima.  Letztere  sind  dadurch  für
uns  von  Bedeutung,  dass  sie  den  Beweis  liefern,  dass  der  Glossator
die  Comp.  Bern.  Pap.  als  prima  ansieht,  woraus  von  selbst  folgt,  dass
er  die  glossirte  als  secunda  betrachtet.  So  lautet  gleich  die  zweite
Glosse,  die  erste  zu  c.  1.  de  rescr.:
*)  Thein  er  Disquisitiones  p.  132.
2 )  Ich  erlaube  mir  hier  auf  einen  Punkt  die  Aufmerksamkeit  Jener  zu  lenken,  denen
etwa  Handschriften  der  Comp.  I.  in  die  Hand  kommen,  .welche  mit  Sicherheit
vor  dem  Jahre  1210  g  eschrieben  sind.  Denn  aus  den  Glossen  solcher  liesse
sich  Gewissheit  hersteilen.  Freilich  dürften  solche  Handschriften  äusserst  selten
sein,  möglicherweise  nicht  mehr  existiren.
3 )  Von  einer  solchen  hat  man  bisher  nichts  gewusst.  Tancred  spricht  nicht  ausdrücklich ­
  davon,  aber  aus  den  Worten:  c super  quarum  [dies  bezieht  sich  allgemein
auf  alle  vorgenannten  Sammlungen  des  Gilbertus,  Alanus,  Bernardus,  Petrus,
Johannes]  expositionibus  plures  doctores  Bononiae  studentes  glosas  plurimas,  varias
  et  diversas  posuerunt  et  apparatus  super  eis  scripserunt’  kann  man  seine
Bekanntschaft  damit  folgern.  Er  hatte,  nachdem  die  Coli.  Gilb.  u.  Alani  antiquirt
waren,  keinen  Grund,  näher  darauf  einzugehen.  Johannes  Andrea  deutet  nichts
davon  an.  Es  ist  sehr  wahrscheinlich,  dass  er  es  nicht  wusste,  keine  solche  Handschriften ­
  kannte.  Ich  schliesse  dies  daraus,  dass  er  sonst  sehr  genau  interessante
Notizen  mittheilt.  Dass  er  mehrere  Werke  nicht  kennt,  ist  bekannt.
Geschrieben  ist  die  Glosse  sehr  klein  aber  unendlich  zierlich  und  sicher
früher  als  der  von  einer  gänzlich  verschiedenen  und  späteren  Hand  geschriebene
Text.  Die  Glosse  der  Comp.  I.  zeigt  dieselbe  Hand,  der  Text  dieselbe  mit  den
folgenden  Sammlungen.  —
Ausser  den  Nachweisen,  welche  folgen,  bieten  die  mitgetheilten  Stellen  für
jeden  Punkt  hinlängliche  Belege.
            
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