Die Compilationen Gilberts und Alanus.
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D. cum tibi de benignitate, welche in das 5. Jahr (Anfang 1204 bis
1205) fällt, gehören alle dem 1. 2. 3. Jahre an. Rainer sagt in der
Vorrede ausdrücklich, dass er Decretalen aus den drei ersten Jahren
zusammenstelle. Es kann daher wohl keinem Zweifel unterliegen, dass
Gilbertseine Sammlung im Jahre 1201 oder 1202 zuerst gemacht,
im J. 1204 oder 1205 erweitert hat. Damit stimmt vortrefflich, dass
Bernardus C omp osteilanus antiquus, der in seine Comp.
Romana Decretalen bis ins 11. Regierungsjahr (aus dem eilften eine)
aufnahm >), sie benutzt und als Compilatio secunda bezeichnet. Es
setzt dieses offenbar eine gewisse Reception voraus 2).
II. Dass eine solche erfolgt ist, beweist die im Cod. Fuld. D. 5.
zur vermehrten Sammlung des Gilbert vorfindliche Glosses).
Die Glosse erstreckt sich auf die Hauptsammlung (Tab. C.)
und deren Anhang (Tab. D.), ist im ganzen nicht sehr reichlich,
besteht meistens in Citaten aus dem römischen Rechte, Verweisungen
auf das Decret und die Compilatio prima. Letztere sind dadurch für
uns von Bedeutung, dass sie den Beweis liefern, dass der Glossator
die Comp. Bern. Pap. als prima ansieht, woraus von selbst folgt, dass
er die glossirte als secunda betrachtet. So lautet gleich die zweite
Glosse, die erste zu c. 1. de rescr.:
*) Thein er Disquisitiones p. 132.
2 ) Ich erlaube mir hier auf einen Punkt die Aufmerksamkeit Jener zu lenken, denen
etwa Handschriften der Comp. I. in die Hand kommen, .welche mit Sicherheit
vor dem Jahre 1210 g eschrieben sind. Denn aus den Glossen solcher liesse
sich Gewissheit hersteilen. Freilich dürften solche Handschriften äusserst selten
sein, möglicherweise nicht mehr existiren.
3 ) Von einer solchen hat man bisher nichts gewusst. Tancred spricht nicht ausdrücklich
davon, aber aus den Worten: c super quarum [dies bezieht sich allgemein
auf alle vorgenannten Sammlungen des Gilbertus, Alanus, Bernardus, Petrus,
Johannes] expositionibus plures doctores Bononiae studentes glosas plurimas, varias
et diversas posuerunt et apparatus super eis scripserunt’ kann man seine
Bekanntschaft damit folgern. Er hatte, nachdem die Coli. Gilb. u. Alani antiquirt
waren, keinen Grund, näher darauf einzugehen. Johannes Andrea deutet nichts
davon an. Es ist sehr wahrscheinlich, dass er es nicht wusste, keine solche Handschriften
kannte. Ich schliesse dies daraus, dass er sonst sehr genau interessante
Notizen mittheilt. Dass er mehrere Werke nicht kennt, ist bekannt.
Geschrieben ist die Glosse sehr klein aber unendlich zierlich und sicher
früher als der von einer gänzlich verschiedenen und späteren Hand geschriebene
Text. Die Glosse der Comp. I. zeigt dieselbe Hand, der Text dieselbe mit den
folgenden Sammlungen. —
Ausser den Nachweisen, welche folgen, bieten die mitgetheilten Stellen für
jeden Punkt hinlängliche Belege.