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v. Schulte
dass Bernhard vor Petrus Beneventanus und noch mehr vor Johannes
Galensis die seinige machte, dass die Erweiterung der Compilationen
durch Anhänge und Ergänzungen feststeht, dass die Unvollständigkeit
des Anhanges gerade der Fuldaer Handschriften ersichtlich ist»), sc
glaube ich berechtigt zu sein, folgende Schlüsse zu ziehen:
n) Bernhard hat die Sammlung Gilberts in der erweiterten Gestalt
C., oder die des Cod. Fuld. D. 3\ was auf Eins hinausläuft, vor
Augen gehabt, jedoch enthielt die von ihm benutzte Handschrift noch
Erweiterungen, sei es im Haupttheile oder in Anhängen.
b) Diese Sammlung nannte man vor dem Erscheinen der
des Johannes Galensis Compilatio secunda. Nach dem Erscheinen
der Sammlung des Job. Gal. übertrug man auf sie jenen Ausdruck.
Da nun unzweifelhaft Petrus Beneventanus aus Bernhard schöpft,
die Sammlung des letztem mir selbst nicht vorliegt, so darf ich mit
den obigen Andeutungen mich begnügen.
Schliesslich möge noch hervorgehohen werden, dass eine Anzahl
von Decretalen Innocenz III., welche besonders Alanus hat, nicht
in die Comp. III. und IV. übergegangen sind. Da mir nicht alle HiilfsmitteU)
zu Gebote stehen, konnte ich den vollständigen Nachweis
über die Quelle derselben nicht liefern.
Drittes Capitel.
Entstehungszeit und Quellen der Compilationes Gilberti und Alani.
Glosse der Comp. Gilberti.
I. Aus den Nachweisen der Tab. A. bis D. ergibt sich, dass
Gilbert auch in der erweiterten Form keine jüngere Decretalen aufgenommen
hat, als jene, die in der Sammlung des Rainer von
Pomposi stehen^). Auf die vier nicht genauer nachgewiesenen kann
kaum etwas ankommen. Mit Ausschluss einer einzigen des Anhanges
Dieser Punkt wird aus dein in Cap. III. sub num. II. Angeführten bewiesen
werden.
2 ) So ist z. B. Brequigny et La Porte du Theil Diplomata, chartae, epist. cet. Par. 1791.
fol., wo die bei Bai uze fehlenden Regesten stehen, weder auf der Prager noch
der Wiener Universitätsbibliothek vorhanden. So weit nicht Citate bei anderen
(z. B. Richter Corp. jur. can.) stehen, war ich also verlassen.
3 ) Abgedruckt in Steph. Baluze Epistolarum Innocentii 111. R. P. Libri undecim.
Paris. 1682 fol. 2 voll. T. 1. pag. 543— 606. Citirt in den Notae der Tabellen
R a y n.