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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

Die  Compilationen  Gilberts  und  Alanus.  607
werden  zu  der  Beurtheilung  des  Verdienstes,  welches  die  beiden  Compilatoren
  haben.
II.  Gilbert  und  Alanus  enthalten,  wie  die  Tabelle  J.  zeigt,  das
Material  der  Compilatio  II.  so  vollständig,  dass  hinsichtlich  dessen
Johannes  keine  Arbeit  übrig,  blieb.  Denn  die  Zufügung  der  12.  Capitel
  könnte  kaum  eine  solche  genannt  werden,  wenn  wirklich  diese
Decretalen  Gilbert  und  Alanus  fremd  wären.  Nun  sind  aber  verschiedene ­
  [c.  3.  I.  2.,  c.  2.  II.  I.,  e.  S.  II.  12.,  c.  3.  II.  13.,  c.  2.  II.  19..
c.  un.  V.  20.]  davon  Stücke  anderer,  welche  jene  haben.  Wie  es
nun  in  den  von  mir  benutzten  Handschriften  sehr  häufig  der  Fall  ist,
dass  die  Decretale  ganz  unter  einem  Titel  steht,  wohin  nur  ein
Th  eil  gehört,  oder  dass  einzelne  Theile  mehrmalen  Vorkommen,
oder  dass  auch  nur  das  bereits  zuge'stutzte  Stück  sich  findet,  wo
Johannes  in  der  Ausgabe  mehr  hat<):  ebensogut  kann  er  diese  Decretalen ­
  aus  den  ihm  vorliegenden  Handschriften  haben.  Die  wenigen,
welche  nicht  auf  solche  Art  nachgewiesen  sind,  können  sehr  gut  in
einigen  Handschriften  stehen.  Es  bliebe  mithin  für  Johannes  noch

*)  In  den  Notae  der  Tabellen  sind  verschiedene  Fälle  nachgewiesen  worden,  in
denen  das  eine  oder  andere  zutrifft.  Interessante  Fälle  abgekürzter  Decretalen
sind  z.  B.  in  der  vermehrten  Form  Gilberts  (C.):  ex  tenore  de  testain;  veniens.
lite  ibid.;  cum  olim,  cum  dil.  de  fide  instrum.,  pro  illor.  prov.  de  praeb..  litteras
vcstras  ibid.  u.  s.  w.,  andere  sind  länger,  z.  B.  auditis  de  praescript.,  proposuit
de  praeb.,  ut  nostram  de  accusat.  Die  letzte  ist  vollständiger  als  in  allen  anderen
Sammlungen.  —  Bemerkt  sei  noch:  1.  dass  die  Inscriptionen  der  Fuldaer  Handschriften ­
  wiederholt  abweichen,  auch  Varianten  haben,  die  nirgends  notirt  sind,
z.  B.  in  C.:  c.  discret.  de  eo  qui  cognovit,  wo  A  n  t.  Augustinus  liest  M  a  g  d  eburgensi.
  Ich  habe  deshalb  die  volle  Inscription  oft  mitgetheilt;  2.  dass  die
Anfänge  häufig  abweichen,  z.  B.  (in  C.)  licet  pro  tuae  .  .  .  postulasti  de  spons.  Da
ich  selbstverständlich  genau  verglichen  habe,  darf  dieser  Umstand  nicht  stören.
Passt  ein  Citat  nicht,  so  liegt  ein  Druckfehler  vor:  ich  hoffe  jedoch  solche  zu  vermeiden. ­
  Freilich  kann  bei  solchen  Massen  auch  ein  Schreibfehler  Vorkommen.
Übrigens  gibt  die  Mittheilung  der  Anfänge  schliesslich  das  Mittel  der  Prüfung.
3.  Die  Namen  weichen  mehrfach  ab.  So  haben  die  Fuldaer  Codices  in  dem  c.  Veniens ­
  ad  s.  a.  de  spons.  Witmannus.
Im  Hinblicke  auf  alle  diese  Umstände  und  darauf,  dass  die  Ausgabe  der  Compilationes
  antiquae  von  Agostino  sich  nur  auf  wenige  Handschriften  stützt,  dass  ich
in  alten  Handschriften  der  Comp.  ant.  sehr  bedeutende  Abweichungen  in  jeder  Beziehung ­
  gefunden  habe,  darf  ich  wohl  wdinschen,  dass  bei  einer  allfällige  i
neuen  Ausgabe  der  Compilätiones  antiquae  oder  der  Decretalen ­
  Gregor  s  IX.  die  Codices  Fuldenses  benutzt  werden  mögen.
            
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