Die Compilationen Gilberts und Alanus. 607
werden zu der Beurtheilung des Verdienstes, welches die beiden Compilatoren
haben.
II. Gilbert und Alanus enthalten, wie die Tabelle J. zeigt, das
Material der Compilatio II. so vollständig, dass hinsichtlich dessen
Johannes keine Arbeit übrig, blieb. Denn die Zufügung der 12. Capitel
könnte kaum eine solche genannt werden, wenn wirklich diese
Decretalen Gilbert und Alanus fremd wären. Nun sind aber verschiedene
[c. 3. I. 2., c. 2. II. I., e. S. II. 12., c. 3. II. 13., c. 2. II. 19..
c. un. V. 20.] davon Stücke anderer, welche jene haben. Wie es
nun in den von mir benutzten Handschriften sehr häufig der Fall ist,
dass die Decretale ganz unter einem Titel steht, wohin nur ein
Th eil gehört, oder dass einzelne Theile mehrmalen Vorkommen,
oder dass auch nur das bereits zuge'stutzte Stück sich findet, wo
Johannes in der Ausgabe mehr hat<): ebensogut kann er diese Decretalen
aus den ihm vorliegenden Handschriften haben. Die wenigen,
welche nicht auf solche Art nachgewiesen sind, können sehr gut in
einigen Handschriften stehen. Es bliebe mithin für Johannes noch
*) In den Notae der Tabellen sind verschiedene Fälle nachgewiesen worden, in
denen das eine oder andere zutrifft. Interessante Fälle abgekürzter Decretalen
sind z. B. in der vermehrten Form Gilberts (C.): ex tenore de testain; veniens.
lite ibid.; cum olim, cum dil. de fide instrum., pro illor. prov. de praeb.. litteras
vcstras ibid. u. s. w., andere sind länger, z. B. auditis de praescript., proposuit
de praeb., ut nostram de accusat. Die letzte ist vollständiger als in allen anderen
Sammlungen. — Bemerkt sei noch: 1. dass die Inscriptionen der Fuldaer Handschriften
wiederholt abweichen, auch Varianten haben, die nirgends notirt sind,
z. B. in C.: c. discret. de eo qui cognovit, wo A n t. Augustinus liest M a g d eburgensi.
Ich habe deshalb die volle Inscription oft mitgetheilt; 2. dass die
Anfänge häufig abweichen, z. B. (in C.) licet pro tuae . . . postulasti de spons. Da
ich selbstverständlich genau verglichen habe, darf dieser Umstand nicht stören.
Passt ein Citat nicht, so liegt ein Druckfehler vor: ich hoffe jedoch solche zu vermeiden.
Freilich kann bei solchen Massen auch ein Schreibfehler Vorkommen.
Übrigens gibt die Mittheilung der Anfänge schliesslich das Mittel der Prüfung.
3. Die Namen weichen mehrfach ab. So haben die Fuldaer Codices in dem c. Veniens
ad s. a. de spons. Witmannus.
Im Hinblicke auf alle diese Umstände und darauf, dass die Ausgabe der Compilationes
antiquae von Agostino sich nur auf wenige Handschriften stützt, dass ich
in alten Handschriften der Comp. ant. sehr bedeutende Abweichungen in jeder Beziehung
gefunden habe, darf ich wohl wdinschen, dass bei einer allfällige i
neuen Ausgabe der Compilätiones antiquae oder der Decretalen
Gregor s IX. die Codices Fuldenses benutzt werden mögen.