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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

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v.  Schult  e

Ich  brauche  wohl  dem  Einwande  kaum  zu  begegnen,  als  könne
man  die  vermehrte  Form  als  eine  Compilation  aus  der  Comp.  II.  und
III.  ansehen.  Die  Comp.  III.  erschien  trüber  als  die  II.  und  war
■offiziell.  Ihr  ganzer  Zweck  bestand  darin,  die  ächten  Deeretalen
Innocenz’  III.  bis  zum  12.  Regierungsjahre  authentisch  zu  publiziren.
Die  Comp.  II.  schied  danach  die  der  früheren  zu  einer  eigenen  Sammlung ­
  aus.  Wie  nun  Jemand  dazu  hätte  kommen  sollen  trotzdem  die
apocryphen  Deeretalen  aufzunehmen  i),  dann  die  sofort  von  der  Schule
recipirte  Sammlung  des  Johannes  Galensis  wieder  zu  ignoriren,  ist
geradezu  unbegreiflich.  AIanus  bat  die  Comp.  II.  und  III.  glossirt;
er  hätte  sicherlich  keine  Ergänzung  seiner  Compilation  aus  denselben
vorgenommen.  Als  ein  rein  äusseres  Moment  für  die  Autorschaft  von
Alanus  mag  noch  bemerkt  werden,  dass,  wie  Theiner  angibt,
Tancred  die  Decretale  qnod  quidam  aus  Alanus  citirt 2 ),  diese  aber
in  der  That  in  unserer  Sammlung  V.  14.  4.  steht.

Zweites  Capitel.
Verhältniss  zur  Coinpilntio  secunda  des  Johannes  tfalensis  und  tertia
des  Petrus  BeueYcntanus.
I.  Es  ist  meine  Absicht  nicht,  an  diesem  Orte  die  Beschaffenheit
dieser  Sammlungen  an  sich,  ihr  Verhältniss  zu  der  Gregorianischen
und  noch  ausführlicher  das  zu  Gilbert  und  Alanus  darzustellen.  Da
meine  Tabellen  aufs  genaueste  letzteres  ersichtlich  machen,  darf  ich
diesen  Punkt  als  erschöpft  ansehen.  Was  die  beiden  anderen  Punkte
betrifft,  so  hat  Theiner  darüber  bereits  ausführlich  gesprochen;
auch  braucht  man  nur  die  Hubriken  zu  vergleichen,  um  einen  genauen ­
  Einblick  zu  erhallen,  liier  soll  nur  ein  Beitrag  geliefert

! )  Die  am  Ende  der  Comp.  III.  als  wahrscheinlich  von  Tancred  herrührende  Notiz
über  dieselben  hei  Antonius  Augustinus  weist  7  auf,  von  denen  ich  die  mit
Sicherheit  als  gemeint  festzustellenden  bezeichnet  habe.
z )  >Voher  diese  Notiz  stammt,  weiss  ich  nicht.  Die  vor  mir  liegenden  glossirten
Handschr.  der  Comp.  II.  haben  die  Notiz  nicht,  ebensowenig  die  der  Comp.  I.  und
III.  zu  diesem  Titel.  Natürlich  kann  ich  nicht  bestreiten,  dass  sie  nicht  doch
anderwärts  in  der  Glossa  oder  in  Handschriften  vorkomme.  Misslich  ist  es  aber,
die  Quelle  nicht  anzugeben  bei  Notizen,  die  man  als  Beweise  benutzt.
            
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