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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

Die  Compilationen  Gilberts  und  Alauns.

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VII.  Die  vermehrte  Sammlung  des  Alanus.
Codex  Fuldensis  D.  14.  bietet  die  Sammlung  -des  Alanus  in
einer  vermehrten  Gestalt  dar:  die  Zusätze  sind  sämmtlieh  in  Tabula
G.  nachgewiesen.
Eine  selbst  nur  oberflächliche  Betrachtung  dieser  synoptischen
Tabelle  ergibt,  dass  die  Sammlung  in  D.  14.  eine  Überarbeitung  der
von  D.  5.  ist,  weil  sie  zwischen  dieselbe  die  neuen  Stücke  dergestalt
einschiebt,  daß  sie  die  erste  Form  ganz  bat  und  auch  genau  ihre
Reihenfolge  einhält.  Für  den  Anhang  gilt  ganz  dasselbe.  Er  ist  ganz
aufgenommen  und  liefert  genau  den  Faden  der  Sammlung.  Dass  die
Capitel  44  bis  53  in  die  in  D.  5.  offenbar  im  Vergleiche  zu  den
Titeln  der  Compilatio  prima  unvollständige  Sammlung  eingefiigt
worden  und  die  Capitel  54.  55.  nicht  in  der  Reihenfolge  der  ersten
Form  stehen,  thut  nichts  zur  Sache,  weil  solche  geringe  Abweichungen ­
  auf  mannigfachen  Gründen  beruhen  können.
Mir  scheint,  es  verhalte  sich  mit  dieser  Überarbeitung  wie  mit
der  Gilberts,  sie  könne  mit  Fug  Alanus  selbst  zugeschrieben  werden.
Die  erstere  Form  für  einen  Auszug  zu  halten  geht  nicht  an,  weil  dann
geradezu  unbegreiflich  wäre,  weshalb  einzelne  Materien  ganz  ausgelassen ­
  worden  sind,  wie  es  thatsächlich  der  Fall  ist.  Auch  lag  für
eine  solche  Umarbeitung  bei  der  Fruchtbarkeit  der  Gesetzgebung
Innocenz'  III.  schon  nach  wenigen  Jahren  ein  dringendes  ßedürfniss
vor.  Dass  der  Anhang  hingegen  allmälig  vermehrt  wurde,  lehrt  die
Wiederholung  derselben  Titel.  Dies  zeigt  zugleich,  wie  man  damals
sofort  jede  neu  bekannt  gewordene  Decretale  unter  den  stehenden
Titel  einfügte.  Man  braucht,  um  diese  Art  der  Ergänzung  zu  begreifen, ­
  sich  nur  daran  zu  erinnern,  dass  noch  später  Bonifaz  VIII.
in  der  Bulle  Sacrosanctae  Rom.  Eccl.  als  Zweck  der  Abfassung
einer  eignen  Sammlung  angibt:  er  wolle  nicht,  dass  die  zahllose
Menge  von  Exemplaren  der  Gregorianischen  zerstört  oder  der  Ankauf
allzusehr  vertheuert  werde.  Deshalb  fand  ja  auch  die  Zufügung  der
spätem  Decretalen  in  die  Gregorianische  Sammlung  nur  so  selten
statt  i).
')  Meine  Abhandlung;:  Die  Decretalen  zwischen  den  Decret.  Greg 1 .  IX.  u.  Lib.  VI.
Wien  1867  (diese  Berichte  LV.  ßd.)  S.  759  ff.  Ich  kenne  jetzt  gegen  50  Handschriften, ­
  welche  die  Decretalen  Innocenz  IV.  enthalten,  darunter  etwa  10,  die  sie
in  die  Sammlung  Gregor’s  IX.  einfiigen.
            
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