Die Compilationen Gilberts und Alauns.
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VII. Die vermehrte Sammlung des Alanus.
Codex Fuldensis D. 14. bietet die Sammlung -des Alanus in
einer vermehrten Gestalt dar: die Zusätze sind sämmtlieh in Tabula
G. nachgewiesen.
Eine selbst nur oberflächliche Betrachtung dieser synoptischen
Tabelle ergibt, dass die Sammlung in D. 14. eine Überarbeitung der
von D. 5. ist, weil sie zwischen dieselbe die neuen Stücke dergestalt
einschiebt, daß sie die erste Form ganz bat und auch genau ihre
Reihenfolge einhält. Für den Anhang gilt ganz dasselbe. Er ist ganz
aufgenommen und liefert genau den Faden der Sammlung. Dass die
Capitel 44 bis 53 in die in D. 5. offenbar im Vergleiche zu den
Titeln der Compilatio prima unvollständige Sammlung eingefiigt
worden und die Capitel 54. 55. nicht in der Reihenfolge der ersten
Form stehen, thut nichts zur Sache, weil solche geringe Abweichungen
auf mannigfachen Gründen beruhen können.
Mir scheint, es verhalte sich mit dieser Überarbeitung wie mit
der Gilberts, sie könne mit Fug Alanus selbst zugeschrieben werden.
Die erstere Form für einen Auszug zu halten geht nicht an, weil dann
geradezu unbegreiflich wäre, weshalb einzelne Materien ganz ausgelassen
worden sind, wie es thatsächlich der Fall ist. Auch lag für
eine solche Umarbeitung bei der Fruchtbarkeit der Gesetzgebung
Innocenz' III. schon nach wenigen Jahren ein dringendes ßedürfniss
vor. Dass der Anhang hingegen allmälig vermehrt wurde, lehrt die
Wiederholung derselben Titel. Dies zeigt zugleich, wie man damals
sofort jede neu bekannt gewordene Decretale unter den stehenden
Titel einfügte. Man braucht, um diese Art der Ergänzung zu begreifen,
sich nur daran zu erinnern, dass noch später Bonifaz VIII.
in der Bulle Sacrosanctae Rom. Eccl. als Zweck der Abfassung
einer eignen Sammlung angibt: er wolle nicht, dass die zahllose
Menge von Exemplaren der Gregorianischen zerstört oder der Ankauf
allzusehr vertheuert werde. Deshalb fand ja auch die Zufügung der
spätem Decretalen in die Gregorianische Sammlung nur so selten
statt i).
') Meine Abhandlung;: Die Decretalen zwischen den Decret. Greg 1 . IX. u. Lib. VI.
Wien 1867 (diese Berichte LV. ßd.) S. 759 ff. Ich kenne jetzt gegen 50 Handschriften,
welche die Decretalen Innocenz IV. enthalten, darunter etwa 10, die sie
in die Sammlung Gregor’s IX. einfiigen.