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v. Schulte
XIII. Jahrh. stammt, allein genügen, wofern nicht innere Gründe vorliegen,
welche die Angabe als irrig erkennen lassen. Hier bestätigt
Alles deren Richtigkeit.
2. In dem Buche III. werden zwischen den Titeln de decimis
und de regularibus einige Stücke eingeschaltet, vor denen am
Randevon der Hand des Correctors geschrieben ist fol. 13 b : 'in
secundo libro in compilatione nluni . Dieselbe Hand schrieb an den
Schluss dieses Einschiebsels: '/iaec pertinent ad compilationem
alam . Der Grund von diesen Bemerkungen liegt darin, dass nach
dem letzten Titel des Einschiebsels: 'de confirmatione ntili vel
inutili' die trotz der Rasuren nicht ganz verwischte Rubrik steht:
alani de confirmatione utili vel inutili. Inno. III’. Weil man somit
die voraufgehende dem Gilbertus beilegen konnte, schrieb er nach
derselben an den Rand: '«td audientiam et c. ex parte hic deest’ und
nach dieser Notiz die so eben mitgetheilte. Aus demselben Grunde
steht auch noch fol. 14 a im Anfänge als Rubrik: 'alani. in secundo
libro, quod i’ d’ e [d. h. quod ibidem est] hic ponitur’. Es ist also
evident, dass die Abschrift gemacht wurde aus einem Codex der
nach der Comp. Gilberti die des Alanus enthielt. Weil er beide bei
diesem Passus verwechselt hatte, folgt die sorgfältige Correctur, die
zugleich bürgt für die Genauigkeit des Textes.
3. Von den 331 Capiteln der Compilatio secunda des Johannes
Galensis stehen 152 in dieser Sammlung, also beinahe die Hälfte.
4. Zu dieser Sammlung verhalten sich, wie die Tabellen auf den
ersten Blick lehren, die späteren bis auf Johannes Galensis lediglich
ergänzend.
111. Anhang zur Comp. Gilberti.
Zur Sammlung Gilberts ist ein Anhang gemacht, der in der
Tab. B. beschrieben ist. Ich nehme an, derselbe rühre von Gilbert
selbst her.
Bei dieser Annahme leiten mich folgende Umstände. Der Anhang
folgt auf die Sammlung ohne jede Unterbrechung mit Angabe der
Titel, so dass die Einfügung bez. Benutzung ohne Schwierigkeit war.
Er ist geradeso in der vermehrten Sammlung (Tabula C.) beibehalten
und nur vermehrt worden. Dass diese letztere am Ende unvollständig
ist, thut der Beweisführung keiaen Eintrag. Alanus hat die darin he-