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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

Zur  Geschichte  der  Literatur  über  das  Dekret  Gratians.  IU.  I)  1
werde  ich  das  Werk  ediren  und  begnüge  mich  au  diesem  Orte  mit
dieser  Andeutung.
c.  Einen  ganz  eigenthümliehen  Charakter  trägt  an  sielt  das
Juris  canonici  speculum  des  Petrus  Biese  ns  is  jun.,  welches  aus
den  verschiedensten  Theilen  des  Rechts  die  allgemeinen  Grundsätze
erörtert  und  um  1180  gemacht  ist.  Da  es  edirt  ist  >),  begnügeich
mich  mit  der  Hinweisung  auf  dasselbe.
II.  1)  e  m  a  t  r  i  m  o  n  i  o.
Es  ist  zuerst  von  Kunst  m  a  n  n~)  daraufhingewiesen  worden,
dass  bereits  lauge  vor  der  Summa  de  matrimonio  Bernhard’s
von  Pavia«’),  welche  älter  ist,  als  die  Tancreds,  systematische
Darstellungen  des  Eherechts  Vorkommen.  Kunst  mann  hat  aus
einem  Freisinger  Codex  s.  IX  (cod.  Fris.  42.)  eine  solche  kurze  Darstellung ­
  edirt  (a.  a.O.  S.  5.  ff.),  welche  30  Capitel  enthält 4 ).  Derselbe
hebt  auch  schon  hervor,  dass  das  Eherecht  als  4.  Stück  des  Dekrets
erscheine,  irrt  aber  wohl,  wenn  er  glaubt,  diese  Rücksicht  habe
die  Abschreiber  geleitet 5 ).  In  Wirklichkeit  bildet  aber  das  Eherecht
  den  4.  Theil.  Denn  der  erste  umfasst  ausser  der  Lehre  von  den
Rechtsquelleu  Alles,  was  sich  bezieht  auf  die  Person  der  kirchlichen
Judices  (Dist.  I—XX.,  bez.  XXI—CI),  der  zweite  umfasst  den
Process  und  was  mit  ihm  zusammenhängt  (C.  II—VI.),  der  dritte  die

1 )  Siehe  darüber  und  über  einen  zweiten  Codex  die  Bemerkung 1  im  zweiten
Beitrage  Seite  50.
2 )  Archiv  f.  kath.  Kirchenr.  von  Freih.  v.  Mo'y  und  Vering  VI.  (1861)
S.  1  ir.
y )  Edirt  von  K  u  u  s  t  in  a  n  n  n  a.  a.  0.  S.  217  ff.  und  Laspeyres  in  seiner
Ausgabe  der  Summa  Decretal.  Beruh.  Pap..  Ratisb.  1860  pag.  287  sqq.
Er  führt  noch  andere  Handschriften  an,  welche  Theile  des  Tractats  enthalten.  Die
neun  ersten  Capitel  stehen  auch  in  der  von  mir  Iter  Gallicum  p.  410  beschriebenen ­
  Canonensammlung  des  Cod.  II.  157  der  bibl.  de  l’ecole  de  medecine  von
M  o  n  t  p  e  I  I  i  e  r.  Dass  regelmässig  in  den  vorgratianischen  systematischen
Sammlungen  das  Eherecht  eine  zusammenhängende  Darstellung  gefunden  hat,  ist
bekannt.
5 )  Er  gibt  die  Stelle  aus  Stephan  v.  Toiirn  ay,  welche  aus  Job.  F  a  v  e  nt
  i  n  u  8  auch  von  mir  bekannt  gemacht  wurde  in  den  Rechtshandschr.
der  österr.  Stiftsbibi.  Sitzbr.  LV1I.  S.  585.  Nur  auf  die  Abschreiber  führen  aber
die  Genannten  die  Eintheilung  zurück.
            
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