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Phillips
lande gelangt sind t). Sieht man sich hier nach einer Parallele um, so
scheint sich eine solche in der Eroberung Britanniens durch die
Angelsachsen zu bieten. In so fern waren die Verhältnisse verschieden,
als die rasch aufeinanderfolgenden „Schiffsheere“ der
Angelsachsen 2 ) dort eine bereits ansässige Bevölkerung vorfanden,
während die Iberer, als die ersten Ansiedler der pyrenäischen Halbinsel,
diese noch unbewohnt antrafen und daher bei ihrer Besitzesergreifung
keine anderen Hindernisse zu überwinden fanden, als diejenigen,
welche ihnen die natürliche Beschaffenheit des Landes entgegenstellte.
So lange es also unter den Eingewanderten selbst nicht
zu Streitigkeiten kam, war die „Landnahme“ — ein guter germanischer
Ausdruck für Occupation s) — eine ganz friedliche.
Jener Vergleich mit den Angelsachsen lässt sich auch wohl
hier ganz passend ziehen, als wahrscheinlich verschiedene iberische
Scharen auch auf verschiedenen Punkten der Halbinsel landeten. Es
ist nicht zu bezweifeln, dass manche derselben auch über die
Säulen des Hercules hinausgefahren sind und sich dann auf der
Westküste Hispaniens niedergelassen haben. Hiebei versteht es sich
gewissermassen von seihst, dass die Mündungen der Flüsse in
dieser Hinsicht am einladendsten waren, wie ja auch nachmals die
Normannen gewöhnlich mit der Einfahrt in die grösseren Ströme
ihre verheerenden Kämpfe gegen das Frankenreich begannen 4 ).
Man scheint es nicht in Zweifel ziehen zu dürfen, dass
der iberische Volksstamm sich über die ganze pyrenäische Halbinsel
verbreitet hat, d. h. dass auf den verschiedensten Punkten derselben
Niederlassungen stattgefunden haben und dass von diesen aus
bei Zunahme der Bevölkerung, d. h. heim Anwachsen der einzelnen
ansässig gewordenen Geschlechter (gentilitates) eine weitere
Verbreitung stattgefunden hat. Oh aber dies so zu verstehen ist,
als ob wirklich das alteHispanien ganz und gar von Iberern bevölkert
worden ist, möchte doch nicht mit Bestimmtheit anzugeben sein. Es
hat in der That den Anschein, als oh die Iberer verhältnissmässig nicht
sehr zahlreich gewesen seien und daher auch noch für andere später
*) S. oben IV. B. S. 540.
2 ) Chronol. Saxonica, ann. 477. 495. 501.
8 ) Sie gehört dem Isländischen an und ist zuerst von B 1 u n t s c h 1 i , Kritische
Überschau. Bd. 2. S. 312. in die deutsche Rechtssprache eingeführt.
4 ) Vergl. meine englische Reichs- und Rechtsgeschichte. Bd. l.S. 14—29.