Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

Zur  Geschichte  der  Literatur  über  das  Dekret  Gratinns.  III.

33

vielleicht  nicht  gewagt  sein,  die  Abfassung  in  Deutschland,
speciell  in  Salzburg  oder  durch  einen  deutschen,  beziehungsweise ­
  Salzburger  Cleriker  anzunehmen.  Darin  bestärkt  mich  der
Umstand,  dass  beide  Handschriften  sich  in  Deutschland  finden,
während  ich  weder  ausserhalb  Deutschlands  bisher  eine  gefunden
habe,  noch  auch  in  den  zahlreichen  gedruckten  Katalogen  auf  eine
solche  gestossen  bin,  dass  die  Summa  Coloniensis,  welche  ich  in  dein
zweiten  Beitrage  beschrieben  habe,  unverkennbar  einen  ähnlichen
Zweck  verfolgt  und,  obwohl  in  der  Methode  abweichend,  den  Text
des  Decrets  zu  ersetzen  bemüht  ist,  dass  unter  Eberhard  von
Salzburg  die  innigste  Verbindung  mit  Rom  und  Italien  statt  fand,
dass  sich  in  einer  früheren  Salzburger  Handschrift  [Num.  1180  saec.
XII.  der  Wiener  Hofbibliothek]  ein  ähnliches  Excerpt  aus  Lib.  IV.
dist.  26—42.  der  Sententiae  des  Petrus  Lombardus  vorfindet,
das  offenbar  i)  in  oder  für  Salzburg  gemacht  worden  ist.  Endlich
dürfte  auch  der  Umstand  dafür  sprechen,  daß  aus  gleichen  Gründen
bald  nach  dem  Erscheinen  des  Decrets  in  Frankreich  ähnliche
Arbeiten  gemacht  wurden,  welche  sich  zufällig  auch  in  Deutschland
erhalten  haben.  Dies  führt  mich  von  selbst  zur  folgenden  Schrift.
c.  Eine  dritte,  kaum  jüngere  Arbeit  ist  enthalten,  geschrieben  von
einer  Hand  des  XIII.  Jahrhunderts,  in  dem  Cod.  ms.  membr.  J.  LXXIV.
in  8°  des  Prager  Metropolitancapitels  und  danach  von  mir  beschrieben ­
  in  der  Abhandlung:
Über  drei  in  Prager  Handschriften  enthaltene
Canonen  -  Sammlungen.  Wien  1868  (Sitz.  Ber.  Bd.  LVII.)
Seite  B.  221  tf.
Auch  diese  'Exceptiones  decretorum  GratianV
schliessen  sich  ganz  an  den  Text,  geben  sehr  viele  dicta  Gratian's  und
führen  regelmässig  die  Quelle  an,  sind  übrigens  trotz  dieser  Ähnlichkeit
von  den  vorher  beschriebenen  durchaus  verschieden.  Aus  den  von  mir
dargelegten  Gründen  ergibt  sich,  dass  das  Werk,  welches  zugleich

!)  Gründe:  in  dem  Titel  de  Conditione  (Petrus  Lombardus  IV.  36.)  ist
eine  Abschrift  der  von  P.  II  a  d  r  i  a  n  IV.  an  Erzb.  E  b  e  r  h  a  r  d  erlassenen
Decretale  Inter  servos  (J  a  f  f  e  Regesta  Pontifieum  num.  7068;  Compil.  L  e.  1.
de  conj.  servor.  IV.  9.,  c.  1.  X.  IV.  9.)  aufgenommen;  auf  dieses  Exeerpt  folgt
unmittelbar  der  sicher  nicht  in  Italien  entstandene,  bisher  nur  aus  deutschen
Handschriften  bekannte  tractalus  de  saerilefjiis,  den  ich  in  den  Sitzber.  LVII.  Bd.
8.  182  ff.  publicirt  habe.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.