Unters, d. Frage, ob Griechenl. m. <3. Zerstör. Korinths röm. Prov. geword. 307
dass Ereignisse und Verhältnisse einer späteren Zeit auf das J. 146
iibergetragen wurden; denn das stellt denn doch ausser allen Streites,
dass spätere Einmischungen des Statthalters von Macedonien, als des
zunächst stehenden in Streitigkeiten in Griechenland, welche Römer
oder römische Staatsverhältnisse betrafen, in den aufgeregten Zeiten
eines mithridatischen und anderer Kriege sehr wohl stattfinden
konnten, ohne dass deshalb Griechenland unter Macedonien stand,
und ohne dass aus diesen Einmischungen ein Schluss auf eine Unterordnung
Griechenlands als Provinz unter den Statthalter gezogen
werden dürfte. Hier müsste Fall für Fall auf das Genaueste durchgegangen
werden, um zu sehen, oh die fortwährenden Zeugnisse von
der Freiheit der Griechen dadurch irgendwie eine Beeinträchtigung
erlitten. Nun ist aber eines der wichtigsten Zeugnisse für die Freiheit
der Socii, wie wir oben sahen, die Fernehaltung der Publicaner
wie die Römer selbst gestanden. Es ist ein weiteres und nichts weniger
als verächtliches Zeugniss, dass Sulla weder Athen, das er mit
Sturm nahm, noch Griechenland, das er factisch beherrschte, zur
Provinz machte und als Provinz behandelte, sondern im Gegentheile
die Bündnisse herstellte und die griechischen Hülfstruppen mit sich
nach Italien nahm.
Als in Rom selbst das öffentliche wie das Privatrecht der Factionswuth
erlag, die Bedrückung der Bundesgenossen zur Regel
wurde, der Senat taub war, wenn Magistrate ihre Gewalt missbrauchten,
oder selbst Private, auf ihr Ansehen gestützt, die Bundesgenossen
beraubten, ging freilich die Freiheit der letzteren, aber zugleich
mit der Roms unter. Es ist eine bekannte Thatsache, dass
Pompejus überAchaja im Piratenkriege verfügte; dass später er und
Cäsar sich in den Besitz desselben zu setzen suchten, ist gleichfalls
bekannt, wie dass es unter die Herrschaft Mark Antons, dann des
Sextus Pompejus kam und endlich den Provinzen einverleiht wurde.
Aber alles dieses beweist nicht, dass es nach Beendigung des acluiischen
Krieges zur Provinz wurde. Wenn daher Hertzberg als Resultat
seiner Forschungen sagt: ganz Griechenland mit Ausnahme kaum
von Athen, trat zu Rom, wenn auch noch nicht formell theoretisch
staatsrechtlich, so doch thatsächlich in das Yerhätniss einer Provinz;
dann wieder anführt: eine selbstständige Provincialverwaltung
erhielt damals Griechenland noch nicht, vielmehr bildeten die
griechischen Gemeinden, denen man noch immer ihre Freiheit und
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