Unters, d. Frage, ob Griechenl. m. d. Zerstör. Korinths röm. Prov. geword. 299
die ganze Erörterung und verwickelt ihn wie n. 8 hinlänglich zeigt
in einen Widerspruch mit sich selbst. Es handelt sich nicht darum,
wie die Sache nach formeller oder thatsächlicher Auffassung erscheint,
sondern wie sie war; die Besitzergreifung Griechenlands —
mit Hinweisung auf die Stelle des TacitusXIV, 21 —beweist nichts als
das Vorhandensein eines Factums, das übrigens sich nicht auf
Graecia, sondern auf Achaja und Asien bezieht. So wie Taeitus davon
nur im Vorübergehen spricht, kann die Stelle selbst keine Beweiskraft
haben. Was aber nun die behauptete Tributpflichtigkeit der
Gemeinden betrifft, von welcher jede Gemeinde einen festen Zins
nach Born entrichtete, so behauptet der von Mommsen angeführte
Pausanias VII, i 6 nur: Ivcci tpöpog r s rf, 'EXAadtxat oi rä
5(pf/p.ara syovrsg IxwXüovro ev ry (mspopict. y.räaSa.i, d. h. Pausanias
stellt hier zwei vorübergehende Massregeln des Mummius zusammen,
die eben bei der Occupation und Dedition erfolgten; dass aber die
von Mummius einzelnen Städten, die im Kriege mit Rom gewesen
waren, auferlegte Steuer eine bleibende gewesen sei, behauptet
Niemand, so wenig als dass der Erwerb von Gütern ausserhalb der
einzelnen Stadt dauernd verboten worden sei. Die Hinweisung auf
Piso, und dass ihm und nicht dem römischen Staate achäische
Städte jährlich eine grosse Summe Geldes bezahlten, beweist für die
Zeit des Mummius wieder nichts, sondern nur, dass gegen das Ende
der Republik L. Piso die achäischen Städte in dieser Art bedrücken
durfte und bedrückt hatte; das ist ein vereinzelter Fall. Das Beispiel
der Fischer von Gyaros gehört endlich gar nicht daher, da in Strabo’s
Zeit es unzweifelhaft eine Provinz Achaja gab. Was aber die Stelle
beiden Macchabäern beweisen soll, die voll orientalischen Schwulstes
ist und behauptet, dass die Römer den König Antiochus lebend gefangen
hatten (I. 8), während dann trotz der angeblichen Sclaverei der
Griechen die Juden doch sich an die Spartaner wenden, ist mir völlig
unklar. Sie erwähnt Gerüchte, die nach Judäa drangen, aber nicht
mehr.
Aber die Ruthen und Beile des römischen Statthalters schalteten
fortan auch in Griechenland! (Mommsen a. a. Ort.). Hier kommt es
nun auf die bestimmten Fälle an, in welchen sich eine Einmischung
Was denn doch in dieser Allgemeinheit so unwahr ist, als dass Prätoren nach
Griechenland geschickt wurden.