Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

Unters,  d.  Frage,  ob  Griechenl.  m.  d.  Zerstör.  Korinths  röm.  Prov.  geword.  299

die  ganze  Erörterung  und  verwickelt  ihn  wie  n.  8  hinlänglich  zeigt
in  einen  Widerspruch  mit  sich  selbst.  Es  handelt  sich  nicht  darum,
wie  die  Sache  nach  formeller  oder  thatsächlicher  Auffassung  erscheint, ­
  sondern  wie  sie  war;  die  Besitzergreifung  Griechenlands  —
mit  Hinweisung  auf  die  Stelle  des  TacitusXIV,  21  —beweist  nichts  als
das  Vorhandensein  eines  Factums,  das  übrigens  sich  nicht  auf
Graecia,  sondern  auf  Achaja  und  Asien  bezieht.  So  wie  Taeitus  davon
nur  im  Vorübergehen  spricht,  kann  die  Stelle  selbst  keine  Beweiskraft ­
  haben.  Was  aber  nun  die  behauptete  Tributpflichtigkeit  der
Gemeinden  betrifft,  von  welcher  jede  Gemeinde  einen  festen  Zins
nach  Born  entrichtete,  so  behauptet  der  von  Mommsen  angeführte
Pausanias  VII,  i  6  nur:  Ivcci  tpöpog  r  s  rf,  'EXAadtxat  oi  rä
5(pf/p.ara  syovrsg  IxwXüovro  ev  ry  (mspopict.  y.räaSa.i,  d.  h.  Pausanias
stellt  hier  zwei  vorübergehende  Massregeln  des  Mummius  zusammen,
die  eben  bei  der  Occupation  und  Dedition  erfolgten;  dass  aber  die
von  Mummius  einzelnen  Städten,  die  im  Kriege  mit  Rom  gewesen
waren,  auferlegte  Steuer  eine  bleibende  gewesen  sei,  behauptet
Niemand,  so  wenig  als  dass  der  Erwerb  von  Gütern  ausserhalb  der
einzelnen  Stadt  dauernd  verboten  worden  sei.  Die  Hinweisung  auf
Piso,  und  dass  ihm  und  nicht  dem  römischen  Staate  achäische
Städte  jährlich  eine  grosse  Summe  Geldes  bezahlten,  beweist  für  die
Zeit  des  Mummius  wieder  nichts,  sondern  nur,  dass  gegen  das  Ende
der  Republik  L.  Piso  die  achäischen  Städte  in  dieser  Art  bedrücken
durfte  und  bedrückt  hatte;  das  ist  ein  vereinzelter  Fall.  Das  Beispiel
der  Fischer  von  Gyaros  gehört  endlich  gar  nicht  daher,  da  in  Strabo’s
  Zeit  es  unzweifelhaft  eine  Provinz  Achaja  gab.  Was  aber  die  Stelle
beiden  Macchabäern  beweisen  soll,  die  voll  orientalischen  Schwulstes
ist  und  behauptet,  dass  die  Römer  den  König  Antiochus  lebend  gefangen
hatten  (I.  8),  während  dann  trotz  der  angeblichen  Sclaverei  der
Griechen  die  Juden  doch  sich  an  die  Spartaner  wenden,  ist  mir  völlig
unklar.  Sie  erwähnt  Gerüchte,  die  nach  Judäa  drangen,  aber  nicht
mehr.
Aber  die  Ruthen  und  Beile  des  römischen  Statthalters  schalteten
fortan  auch  in  Griechenland!  (Mommsen  a.  a.  Ort.).  Hier  kommt  es
nun  auf  die  bestimmten  Fälle  an,  in  welchen  sich  eine  Einmischung

Was  denn  doch  in  dieser  Allgemeinheit  so  unwahr  ist,  als  dass  Prätoren  nach
Griechenland  geschickt  wurden.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.