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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

Unters,  d.  Frage,  ob  Griechenl.  in.  d.  Zerstör.  Korinths  röm.  Prov.  geword.  297

bedurfte  und  in  der  Furcht  der  gewaltigen  Republik  sich  selbst
regierte.  Seit  der  Zerstörung  Thebens  durch  Alexander  d.  G.  hatte
Griechenland  eine  so  entsetzliche  Katastrophe  nicht  erlebt.  Sie
wäre  das  schrecklichste  Ereigniss  derselben,  wenn  nicht  die  Zerstörung
von  Selinus,  Akragas,  Gela,  die  Eroberung  von  Syrakus  und  Tarent
vorausgegangen  wären  i).
§.  5.
Die  Ansichten  neuerer  Schriftsteller.
Nach  Mommsen  läuft  die  Frage,  oh  Griechenland  im  Jahre  608
a.  u.  römische  Provinz  geworden  sei  oder  nicht,  in  der  Hauptsache  auf
einen  Wortstreit  hinaus.  Er  sagt:
1.  Dass  die  griechischen  Gemeinden  durchgängig  frei  blieben
(Corp.  I.  Gr.  1543,  15.  Caesar  hell,  civile  III.  4.  Appian.  Mithr.  58.
Zonar.  IX  931),  sei  ausgemacht;  aber  nicht  minder  sei  ausgemacht,
dass:
2.  Griechenland  damals  von  den  Römern  in  Besitz  genommen
ward  (Tac.  ann.  XIV,  21.  Maccab.  8.  9.  10.);  dass:
3.  von  da  jede  Gemeinde  einen  festen  Zins  nach  Rom  entrichtete. ­
  (Paus.  VII.  16,  vergl.  Cicero  de  prov.  consul.  III.  5),  die
kleine  Insel  Gyaros  z.  B.  gab  jährlich  150  Drachmen  (Strabon,X4S5)  ;
dass:
4.  die  Ruthen  und  Beile  des  römischen  Statthalters  fortan  auch
in  Griechenland  schalteten  (Polyb.  XXXVIII,  vgl.  Cic.  Verr.  I,  21.
55)  und  derselbe  die  Oberaufsicht  über  die  Stadtverfassungen  (C.
Inscr.  Graec.  1543)  sowie  in  gewissen  Fällen  die  Criminaljurisdiction
(C.  J.  G.  1543.  Plut.  Cimon  2)  fortan  so  übte  wie  bisher  der
römische  Senat;  dass  :
5.  endlich  die  macedonische  Provincialäre  auch  in  Griechenland ­
  im  Gebrauche  war.

l )  Wenn  Zumpt  in  seiner  gelehrten  Abhandlung  sagt:  quod  si  quis  latius  extendet
libertatem  et  ubicunque  liberam  civitatem  noininari  videbit,  ibi  provinciain  esse
negabit,  dissolvet  hercle  totum  imperium  Romanum  neque  ullam  provinciain  reliuquet;
  nulla  enim  est  in  qua  non  liberae  sint  civitates.  p.  Iö6,  so  wäre
dieses  ebenso  irrig  als  wenn  man  die  gleich  unten  angeführte  Stelle  aus  Cicero
ad  Attic.  VI.  1  auf  Achaja  anwenden  wollte,  während  sie  sich  auf  die  asiatischen ­
  Griechen  bezieht,  und  daraus  einen  Schluss  auf  das  Vorhandensein  einer  Provinz ­
  Achaja  ziehen  würde!
            
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