Unters, d. Frage, ob Griechenl. in. d. Zerstör. Korinths röm. Prov. geword. 297
bedurfte und in der Furcht der gewaltigen Republik sich selbst
regierte. Seit der Zerstörung Thebens durch Alexander d. G. hatte
Griechenland eine so entsetzliche Katastrophe nicht erlebt. Sie
wäre das schrecklichste Ereigniss derselben, wenn nicht die Zerstörung
von Selinus, Akragas, Gela, die Eroberung von Syrakus und Tarent
vorausgegangen wären i).
§. 5.
Die Ansichten neuerer Schriftsteller.
Nach Mommsen läuft die Frage, oh Griechenland im Jahre 608
a. u. römische Provinz geworden sei oder nicht, in der Hauptsache auf
einen Wortstreit hinaus. Er sagt:
1. Dass die griechischen Gemeinden durchgängig frei blieben
(Corp. I. Gr. 1543, 15. Caesar hell, civile III. 4. Appian. Mithr. 58.
Zonar. IX 931), sei ausgemacht; aber nicht minder sei ausgemacht,
dass:
2. Griechenland damals von den Römern in Besitz genommen
ward (Tac. ann. XIV, 21. Maccab. 8. 9. 10.); dass:
3. von da jede Gemeinde einen festen Zins nach Rom entrichtete.
(Paus. VII. 16, vergl. Cicero de prov. consul. III. 5), die
kleine Insel Gyaros z. B. gab jährlich 150 Drachmen (Strabon,X4S5) ;
dass:
4. die Ruthen und Beile des römischen Statthalters fortan auch
in Griechenland schalteten (Polyb. XXXVIII, vgl. Cic. Verr. I, 21.
55) und derselbe die Oberaufsicht über die Stadtverfassungen (C.
Inscr. Graec. 1543) sowie in gewissen Fällen die Criminaljurisdiction
(C. J. G. 1543. Plut. Cimon 2) fortan so übte wie bisher der
römische Senat; dass :
5. endlich die macedonische Provincialäre auch in Griechenland
im Gebrauche war.
l ) Wenn Zumpt in seiner gelehrten Abhandlung sagt: quod si quis latius extendet
libertatem et ubicunque liberam civitatem noininari videbit, ibi provinciain esse
negabit, dissolvet hercle totum imperium Romanum neque ullam provinciain reliuquet;
nulla enim est in qua non liberae sint civitates. p. Iö6, so wäre
dieses ebenso irrig als wenn man die gleich unten angeführte Stelle aus Cicero
ad Attic. VI. 1 auf Achaja anwenden wollte, während sie sich auf die asiatischen
Griechen bezieht, und daraus einen Schluss auf das Vorhandensein einer Provinz
Achaja ziehen würde!