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Freilich bietet sich noch eine weitere Möglichkeit dar, die Inschritt
in die Zeit des Imp.Trajan zu setzen, als Maximus zur Belohnung
für seine Verdienste in Bithynien in ausserordentlicher Mission,
zweifelsohne mit Proconsularcharakter, adAchajam ordinandum-ordinare
statum liberarum civitatum quibus reliquam umbram et residuum
libertatis nomen eripere durum ferum barbarumque est, aber in die
provincia Achaja abgesebickt wurde. (C. Plinius Secund. epist. lib.
VIII 24). Schon die Erwähnung des letzteren Umstandes schliesst
daher die Annahme aus, dass der Inhalt der Inschrift auf eine so späte
Zeit Bezug haben könne, abgesehen von dem Umstande, dass der
Charakter der Schrift wohl ein so junges Datum nicht zulässt.
Man mag nun mit Recht darüber streiten, ob der Quintus Fabius
Maximus in der Inschrift der Sohn des Aemilius Paullus oder ein
späterer (Eburnus 116a. Chr.) war. Ersterer hatte den macedonischen
Krieg unter seinem Vater mitgemacht, war von diesem zur
Verheerung Illyriens abgesandt worden, vereinigte sich mit Scipio
Nasica und seinem Vater in Oricum und machte von da die gemeinsame
Überfahrt nach Italien (Liv. XLV c. 33, 34). Niemand war mit
den griechischen Verhältnissen so bekannt wie er, der als Prätor
Siciliens die karthagischen Geissein aus den Händen der Consuln
empfing (149); nachdem er Consul (145) geworden, mit Viriathus
kämpfte und mit diesem Frieden schloss (Rebus in Hispania prospere
gestis labern imposuit pace cum Viriatho aequis conditionibus facta
Liv. epit. LIV). Der Proconsul erscheint auch wie oben bemerkt nicht
als Proconsul Macedoniens; er übergibt, worauf bereits Hermann
mit Recht aufmerksam machte, 0 den Einen der Schuldigen dem
praetor peregrinus in Rom. Das Verbrechen aber besteht nicht darin,
dass die Schuldigen sich gegen den Proconsul aufgelehnt hatten,
sondern gegen die Freiheit, welche die Römer allen Hellenen und
gegen die Verfassung, die sie allen Achäern ertheilt!
Wie man daraus auf einen Provincialzustand scldiessen kann,
wo es sich doch nur um ein vereinzeltes Factum und um eine ausserordentliche
Mission handeln konnte, ist und bleibt mir unbegreiflich.
Ich habe davon keine Vorstellung.
1 ) Defensio disputationis p. 8.