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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

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H  ö  f  I  e  r.

Macedonien  sandten,  (quorum  de  sententia  imperatores  L.  Paullus, ­
  L.  Anicius  —  letzterer  für  Illyrien,  wohin  fünf  Legaten  geschickt
worden  waren  —-  componerent  res  Liv.  XLVe.  17)  nun  auch  zehn  Legaten ­
  nach  Achaja  kamen.  Wie  es  von  Paullus  heisst:  quae  senatui
quae  sibi  ex  consilii  sententia  visa  sunt  pronuntiavit,  Liv.  XL  29,  so
wurde  denn  wohl  auch  hier  in  ähnlicher  Weise  verfahren.  Es  war
gar  nicht  gegen  die  Art  und  Weise  der  Römer,  wenn  sie  anfänglich
die  auvizfipix  (conventus)  aufhoben,  die  früheren  Staaten  isolirten,
xpy^ag  anö  Tqu.yjp.dTC*)v  einführten.  Das  Alles  hatte  Flamininus  nach
Freigebung  der  Thessaler  eingeführt  (T.  Quintius  a  censu  maxime
senatum  et  judices  legit  potentioremque  eam  partem  civitatum  fecit,
cui  sal  va  t  ran  qu  i  II  aqu  e  omniamagis  esse  impend  ebat.)Liv.XXXlV,
c.  51,  ebenso  Paullus,  als  er  verkündete,  dass  alle  Macedonier  frei  sein
sollten.  Liv.  XLV.  c.  29.
Wenn  dann  ferner  Polybios  von  den  zehn  Gesandten  beauftragt
wurde  die  Städte  (Achaja's)  zu  bereisen  und  die  Streitigkeiten  zu
entscheiden,  bis  sich  die  Hellenen  an  die  neue  Verfassung,  welche
er  ausdrücklich  als  eine  gegebene  ozoop-ivn  nokirüx  bezeichnete,
gewöhnt  hatten,  so  steht  dieses  ganz  im  Einklänge  mit  den  Ansichten,
welche  die  Römer  vom  Charakter  der  Hellenen  gewonnen  hatten;
inquieto  ingenio  gentis  nec  comitia  nec  conventum  nec  concilium
ullum,  non  per  seditionem  ac  tumultum  jam  inde  a  prineipio  ad
nostram  usque  aetatem  traducentes.  Liv.  XXXIV.  51,  und  nur  Valesius
hat  sich  geirrt  und  Andere  in  seinen  Irrthum  verwickelt,  als  er  das
pie^pt  rö  <7woSstav  syuoi  rfi  nohrda  y.ai  zoig  vöpoig  übersetzte:
donec  constitutioni  provinciae  legibusque  datis  adsuevissent.
Es  ist  seitdem  viel  auf  diese  Provinz  Achaja  gesündigt  worden, ­
  fast  soviel  wie  auf  den  angeblichen  Untergang  des  weströmischen
Reiches  im  J.  476.
Die  Darstellung  des  Polybios  bietet  somit  weder  einen  Anhaltspunkt ­
  für  die  Meinung,  dass  Griechenland  im  Jahre  146  römische
Provinz  geworden  sei,  noch  für  die  Hypothese,  dass  es  als  Provinz
dem  Proconsul  von  Macedonien  untergestellt  war.  Dass  vollends
Polybios  von  Römern  verwendet  worden  wäre,  Achaja  zur  römischen
Provinz  umzuwandeln,  wäre  zu  absurd,  als  dass  diess  im  Ernste  aulgestellt
  werden  könnte.  Wenn  später  Plutarch  in  der  bekannten
            
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