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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

Zur  Geschichte  der  Literatur  über  das  Dekret  Gratians.  111.

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•strittener  Autorität.  Eilten  weitern  liefert  die  Art  der  Schriften,  denen
dies  Capitel  gewidmet  ist.
II.  Der  Umfang  des  Decrets  gestattete  nicht,  dass  sich  Jeder
ohne  grosse  Kosten  in  seinen  Besitz  setzen  konnte  f ).  Gleichwohl
wurde  dasselbe  allenthalben  in  der  kirchlichen  Verwaltung  unentbehrlich, ­
  seitdem  die  Durchbildung  der  rechtlichen  Verfassung  der
Kirche  und  die  grosse  Competenz  der  Kirche  in  Rechtsangelegenheiten ­
  nach  der  Mitte  des  12.  Jahrhunderts  wohl  nicht  ohne
maassgebenden  Einfluss  des  Decrets  sich  vollzogen  hatte.  Es  lag
somit  nahe,  für  das  allgemeine  Bedürfnis  und  die  nächste  Orientirung
  Werke  anzufertigen,  welche  den  Inhalt  der  wichtigeren ­
  Gesetze  Wiedergaben 2 ).
Unzweifelhaft  trat  aber  dieses  Bedürfniss  für  das  Decret  sofort
•ein,  weil  die  grösseren  Werke  (Apparatus,  Lecturae)  sich  regelmässig ­
  dem  Texte  anschlossen.  Denn  dadurch  erreichten  sie  entweder
einen  sehr  grossen  Umfang  oder  setzten  doch  die  Kenntniss  des
Textes,  beziehungsweise  den  Vortrag  eines  Lehrers  voraus.  Aus  diesem
Bedürfnisse  erklärt  sich  zugleich,  wesshalb  neben  dem  Commentiren
des  Textes  schon  bald  Werke  aufkommen,  welche  im  Wesentlichen
Repertorien  sind,  wie  die  von  Simon  de  Bisiniano,  Sigeliardus
  von  Cremona,  oder  im  eigentlichen  Sinne  als  Summen
sich  nur  an  die  Folge  der  Materien  und  die  Ordnung  des  Decrets,
nicht  aber  an  die  einzelnen  Capitel  halten,  folglich  bereits  einen
systematischen  Charakter  haben,  n  ie  die  Summa  Coloniensis.  Nicht
minder  wird  begreiflich,  dass  man  früh  für  die  praktisch  wichtigsten
Gebiete  des  Rechts:  Civilprocess,  Strafrecht,  Eherecht,  Monographien ­
  verfasste,  wie  deren  in  grosser  Zahl  aus  dem  12.  Jahrhundert
zwar  bisher  nicht  allgemein  bekannt  waren,  aber  vorhanden  sind.
Wenn  ich  desshalb  im  Folgenden  über  eine  Anzahl  von  Werken
dieser  Art  meines  Wissens  zum  ersten  Male  berichte,  so  glaube  ich

‘)  Dies  ergeben  die  hei  v.  Snvigny  Gesell,  d.  Rinn.  Rechts  111.  S.  593
zusamineuges  teil  teil  Daten.  Denn  wenn  ■/..  11.  1194  in  Pisa  ein  Digestum  novuiri
32  Tlilr.  12  gr.  kostete,  so  hat  das  Decret  gewiss  mehr  gekostet.  Diese  Summe
ist  aber  für  jene  Zeit  sehr  hoch.  Und  auch  das  Mielhen  war  nicht  billig.  Vergl.
daselbst  S.  584  lf.  mit  dem  Anhänge.
'*)  Eine  ähnliche  Erscheinung  haben  wir  auf  dem  Gebiete  des  deutschen  Rechts  ■/..  11.
für  üen  Sachsenspiegel.  Mein  Lclirh.  der  deutschen  Reichs-  und
itechlsgesch.  2.  Aull.  Seile  162.

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