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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

Unters,  d.  Frage,  ob  Griechenl.  m.  d  Zerstör.  Korinths  röm.  Prov.  geword.  283
in  Macedonien  Spaltung  eingetreten  und  das  Vordringen  des  Metellus
in  Griechenland  brachte  dann  von  selbst  mit  sich,  dass,  als  Kritolaos
geschlagen  war  und  nicht  mehr  zum  Vorschein  kam,  der  Aufstand
sich  um  Diäos  und  am  Isthmus  concentrirte,  ehe  der  neue  Consul  —  dem
übrigens  nicht  Macedonien  sondern  der  achaisehe  Krieg  zugewiesen
worden  war*)  —  L.  Mummius  denselben  mit  einem  Schlage  beendete,
Griechenland,  d.  h.  diejenigen,  welche  wirklich  die  Waffen  ergriffen,
unterwarf.  Angst  und  Verzweiflung  waren  an  die  Stelle  der  früheren ­
  Zuversicht  getreten,  die  Berge  des  Peloponneses  wimmelten ­
  von  Flüchtlingen,  Theben  war  verlassen  wie  Korinth,  die  Seestädte
fürchteten  Landungen  römischer  Truppen,  Plünderung  mit  allen
Gräueln  im  Gefolge.  Der  Verlust  der  politischen  Freiheit,  so  hart  sie
war,  war  das  Mindeste,  das  man  besorgte;  ein  grosses  Blutbad  und
Sklaverei  standen  in  Aussicht.  Diäos  wusste,  wesshalb  er  —  auf  dem
Isthmus  geschlagen  —sich  und  die  Seinen  in  Megalopolis  tödtete.  Wie
in  Grossgriechenland  und  Sicilien  drohte  der  römische  Stock  dem
griechischen  Rücken,  das  römische  Beil  dem  griechischen  Nacken.
Die  Schuld  war  verschieden,  die  Strafe  natürlich  auch.  Aber
nicht  an  dem  Proconsul  war  es,  wenn  er  nicht  im  Voraus  den  Befehl ­
  des  Senates  erhalten  hatte,  Korinth  zu  zerstören  und  die  Einwohner ­
  zu  verkaufen,  definitiv  über  das  Geschick  der  Städte  zu  entscheiden, ­
  die  die  Waffen  gegen  Rom  ergriffen  hatten.  Nach  römischem
Brauche  wurden  unter  derartigen  Verhältnissen  Gesandte  abgeordnet,
die  Angelegenheiten  auf  das  Genaueste  zu  untersuchen  und  ihre  Sentenz ­
  auszusprechen,  worauf  der  Consul  sie  in  Übereinstimmung  mit
Senat  und  Legaten  verkündete  und  vollstreckte.  Was  die  nothwendigen
  militärischen  Massregeln,  Entwaffnung  der  Einwohner,  Niederreissung
  der  Mauern,  Brandschatzung  einzelner  Städte,  Wegführung
und  Hinrichtung  der  Urheber  des  Krieges  betraf,  so  stand  dicss,  wie
natürlich,  ganz  in  der  Willkür  des  Siegers.  Er  hatte  dafür  zu  sorgen,
dass  „der  Aufstand“  niedergeschlagen  werde,  dass  er  sich  nicht
wieder  erneuere.  Was  dann  im  Grossen  und  Ganzen  zu  geschehen
habe,  wurde  nach  weiterer  Beratlmng  festgestellt.  Nun  muss  bemerkt ­
  werden,  dass  selbst  nach  Besiegung  der  Atolier  das  Land  nicht
in  eine  römische  Provinz  umgewandelt  worden  war,  obwohl  diese  —

0  Senatus  Mummio  eonsuli  bellum  Achaicum  (leeernit.  Justin.
            
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