Schulte, Zur Geschichte der Literatur über das Dekret Gratinns. III. 21
Zur Geschichte der Literatur über das Dekret
Gratians.
Dritter Beitrag.
Von Dr. Joh. Friedrich Ritter v. Schulte.
Erstes Gapitel *).
Die Introductiones, Margaritae, Excerpta des Dekrets.
I. Mit dem Decrete Gratian’s und seiner Behandlung durch die
Schule zu Bologna war für das canonische Recht eine vollständige
Umwandlung erfolgt. Bis zu diesem Zeitpunkte gab es keine einzelne
Sammlung, welcher die beiden Merkmale: Vollständigkeit hinsichtlich
des Stoffes und unbezweifeltes allgemeines Ansehen zukamen.
Wohl genossen einzelne Sammlungen bedeutendes Ansehen, wie
das Decret Burchard’s, die Pannormie Jvo’s; dies ergeben
schon allein die vielen Citate aus dem ersteren bei den Glossatoren
des zwölften Jahrhunderts und die ebenfalls erweisbare allgemeine
Bekanntschaft mit der letztem. Aber schon die geringe Zahl der
Handschriften vorgratianischer Sammlungen, welche auf uns gekommen
sind, dürfte als Beweis gelten, dass die Verbreitung, mindestens
der tägliche Gebrauch derselben keine auch nur entfernt mit
*) Alien Handschriften, welche ich nicht selbst gesehen habe, setze ich ein * vor,
sofern ich nicht ausdrücklich bereits angebe, worauf ich mich stütze. Die angeführten
Prager und französischen Handschriften habe ich beschrieben
in: Canonistische Handschriften der Bibliotheken ... in Prag. 1868. 4 (Abhandl.
der kön. böhm. Ges. d. Wiss. VI. F. II. Bd. 1869), u n d Iter Gallicum (in diesen
Sitz. Ber. LIX. B. S. 35S —496), Wien. 1868.
Sitzb. d. phil.-hist. CI. LXV. Bd. I. Hft.
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