Die Nominale der Münzreform des Chalifen Abdulmelik.
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In Betreft' des Feingehaltes der Münzen zumal der frühesten Zeit
liegen fast keine Untersuchungen vor und das betreffende Münzmaterial
des kaiserlichen Cabinetes ist so gering, dass ein vollkommen
sicheres Resultat hiefür nicht gewonnen werden kann. Doch
darf als Durchschnitt festgehalten werden, dass die beiden edlen
Metalle in gleicher Weise mit möglichst genauem Feingehalte zu
0-87 Percent ausgemünzt wurden; dass auch hierin Schwankungen
.vorkamen, zumal beim Dirhem, zeigt die angezogene Stelle Abülmahasin’s.
Das Verhältniss des Goldes zum Silber stellt sich für die erste
Zeit auf 14:1, da nach dem Zeugnisse Dschauhari’s der Dinar damals
zwanzig Dirheme galt i). Der Ansatz de Sacy’s, der den Werth des
Dinars auf I 0 Dirheme bestimmte, kann dagegen nicht bestehen, und
die'Berechnung, durch welche er zu diesem Resultate kam, ist nachweisbar
falsch. Er ging von der Nachricht aus, dass für die Summe
von 200 Dirhemen eine Steuer von 5 Dirhemen, dagegen für 20 Dinare
eine Steuer von yi. Dinar zu entrichten war, und schloss hieraus, dass
das Werthverhältniss des Goldes zum Silber sich auf 10:1 stelle und
1 Dinar 10 Dirheme galt. Hierbei ist aber der Gewichtsunterschied
des Dinars und des Dirhems unberücksichtigt geblieben, welche nach
der Sacy’schen Bestimmung gleiches Gewicht haben müssten, während
thatsächlich 20 Dinare nicht so viel wie 20 Dirheme, sondern
vielmehr nur wie a °o/ 7 Dirheme wiegen. Wenn ferner 1 Dinar 10 Dirheme
galt, so würde sich, da der erstere 4-25 Gr., der letztere
2-97 Gr. wog, eine Relation
von
2-97 X 10
1F2B
= 7:1 zwischen Gold
und Silber ergeben, die offenbar zu tief gegriffen ist. Die Angabe
Dschauhari’s, dass der Dinar 20 Dirheme galt, ist um so glaubwürdiger,
als damit das damalige Werthverhältniss von 4:1 zwischen
Gold und Silbe r im byzantinischen Münzwesen zusammentrifft.
Wenn wir nun uns der ungemein genauen Ausmünzung des
Dinars und dagegen des schwankenden Gewichtes des Dirhems
so wie der Mannigfaltigkeit der in Gold geschlagenen Nominale
erinnern, so kann es nicht zweifelhaft erscheinen, dass das Gold
bereits in erster Zeit als primäres Metall bezeichnet werden darf.
*) v. Golius s. v.