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i/ 72 des römischen Pfundes geschlagen wurde. Dasselbe hatte also
ein Normalgewicht von 4-35 Gr. und seine Hälfte oder die Siliqua
wog nicht </ 120 sondern f / i44 Pfund. Wir wissen jetzt ferner, dass
das sogenante Lepton von l 3 / 4 siliqua nur ein anderer minder genauer
Ansatz für das Miliaresion von */ 12 des römischen Pfundes war
und in der wechselnden und schwankenden Relation des letzteren
zum Solidus seinen Grund hatte. Es könnte hier nur das Silberstück
von y eo Pfund herangezogen werden, das in der noch constantinischen
Zeit bis auf Magnus Maximus herab sich findet, und dessen
Halbstück etwas leichter war als der legale Dirhem. Dieses Nominal
jedoch wurde nur in geringer Menge und vorzugsweise als Festmünze
ausgebracht und verschwand im 4. Jahrhunderte; es ist daher wenig
wahrscheinlich weder dass es bei den Arabern vorzugsweise coursirte,
noch dass es zum Muster für ihre neue Silberpräge wurde *).
Der legale Dirhem also war ein den Arabern eigenthiimliches
und von ihnen selbst aus der sasanidischen Silbermünze geschaffenes
Nominal und kein arabischer Schriftsteller berichtet etwas von dem
ausländischen Ursprünge desselben, der sich doch in der Tradition
erhalten hätte. Er existirte aber, wie auch die Münzen zeigen, bereits
vor Abdulmelik's Münzreform und wurde durch Omar ins Leben gerufen.
Dieser war der erste Chalife, welcher das arabische Staatswesen
begründete und ihm eine finanzielle und judicielle Organisation
gab. Er systemisirte die Abgaben und fixirte zuerst die Grundsteuer.
Bei diesen Reformen erkannte er, dass den mannigfachen
und in keiner Relation zu einander stehenden Münzsorten, welche
nebeneinander coursirten, die Creirung einer officiellen und gesetzlich
normirten Münzeinheit nöthig sei. Er schuf daher ein neues Nominal,
welches auf den spätem sasanidischen Münzfuss basirt war, sich
jedoch eigentümlich darstellte und den officiellen Finanzoperationen
zu Grunde gelegt wurde. Omar blieb aber hiebei auf halbem Wege
stehen und anstatt diese neue Münze zur Geltung zu bringen, wurde im
Gegenteile die Hauptmasse des Silbergeldes noch fortwährend auf den
Dirhem bagli und tahari ausgebracht. So behielt der legale Dirhem
bis auf Abdulmelik's Zeit herab, mehr den Charakter einer fictiven Rech-*)
Das Vorkommen ganz vereinzelter vermiinzter Silberstücke, wie z. B. eines von
Justinian I. zu 2'9 Gr. bedeutet nichts; eben so wenig können die viel spater auf
den arabischen Dirhems geschlagenen Silbermünzen des Basilius Macedo hier m
Betracht kommen.