Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

Die  Nominale  der  Münzreform  des  Chalifen  Abdulmelik.

259

weniger  1  oder  2  Halft»  a  also  circa  2-87  Gr.  wog  »).  DerDirbem  Omars
muss  also  6  Danek  gewogen  haben  oder  auf  das  Yerhältniss  von
7:10  geschlagen  worden  sein.  Damit  trifft  die  Angabe  Ihn  Chalduns
zusammen,  dass  Mosab  ben  Zubeir  und  al  Heddschadscb,  welche,  wie
wir  aus  Makrizi  wissen,  Dirheme  auf  die  Relation  von  7:10  bezüglich ­
  des  Dinar’s  schlugen,  hiebei  dem  Beispiele  Omars  folgten  2).
Die  Bestimmung  des  omarischen  Dirhems  im  jetzigen  Texte
Makrizis  ist  daher  unrichtig  und  der  Fehler  wahrscheinlich  aut'Rechnung
  eines  späteren  Copisten  zu  setzen.  Die  Existenz  eines  Dirhems
von  e/ 10  Mithkals  oder  Dinars  wird  hiemit  nicht  in  Abrede  gestellt,
nur  war  er  eben  nicht  das  Nominal  Omar's,  in  welchem  Falle  sich
doch  auch  in  anderen  Quellen  hievon  eine  Nachricht  finden  würde.  Dieser
Dirhem  von  2-55  Gr.,  der  der  sasanidischen  und  der  bizantinischen
Präge  fremd  ist,  dürfte  eine,  sei  es  durch  Zijad,  sei  es  durch  Jemand
anderen  eingeführte  Münzsorte  sein,  welche  vielleicht  in  Folge  einer
Münzreduction  geschlagen  wurde 3 ).  Eine  endgiltige  Entscheidung
hierüber  wird  erst  möglich  sein,  wenn  einmal  eine  grössere  Anzahl
Wägungen  vorliegen  wird.
Die  Ilerleitung  des  legalen  Dirhems  von  einer  durch  Omar  ins
Werk  gesetzten  Operation,  nämlich  der  Summirung  der  Dirheme
bagli  und  tabari,  ist  am  plausibelsten.  Keine  fremde  Präge  bietet  ein
Nominal  dar,  das  dem  Dirhem  Omars  entspräche;  mag  man  ihn  zu
2  97  oder  2-83  oder  2-SS  Gr.  ansetzen,  immer  bleibt  der  Nachweis
seines  ausländischen  Ursprunges  gleich  misslich,  selbst  wenn  man  bis
auf  den  Dinar  der  Republik  oder  den  Antoninian  zurückgeht.  Noch
weniger  gerechtfertigt  erscheint  seine  Deutung  als  Flalbstück  des
Miiiaresion’s,  welches  nicht,  wie  irrig  behauptet  worden,  auf  */ eo ,
sondern  vielmehr  nach  der  überzeugenden  Darlegung  Mommsens  4 )  auf
0  Wenn  darauf  gesagt  wird,  dass  Zijad  ben  Abu  auch  Dirheine  auf  den  Fass  von
7:10  bezüglich  des  Dinnres  geschlagen,  obwohl  doch  Moawia  seinen  Dirhem
etwas  leichter  ausbrachte,  so  ist  das  eine  nicht  in  Betracht  kommende  Ungenauigkeit, ­
  da  es  sich  um  minimale  Gewichtsunterschiede  handelt,  v.  Makrizi  p.  10.
2 )  So  schreibt  auch  Muradgea  nach  türkischen  Quellen  Omar  die  Creirung  des  legalen ­
  Dirhems  zu;  vergl.  auch  die  Bemerkung  Flügels  in  der  Geschichte  der  Araber
Leipzig  1867  p.  167.
°J  Die  Angabe  bei  Makrizi  (p.  9),  dass  die  Dirheme  des  Heidenthumes  G/jo  Mithkai
wogen,  widerspricht  nicht  nur  andern  Daten  desselben  Schriftstellers,  sondern
auch  den  bisher  bekannt  gewordenen  Münzen.
)  Geschichte  des  römischen  Münzwesens  p.  787.
19  *
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.