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Bergmann
jene die denselben aus der Summirung der Dirheme bagli oder tabari,
oder die andere, welche ihn aus der Summirung der besprochenen drei
Münzsorten herleitet? Die Entscheidung muss wohl zu Gunsten der
ersteren lauten; die Dirheme bagli und tabari wurden yon den Arabern
im Gegensätze zu dem älteren sasanidischen Silberstücke von
4.25 Gr. selbst geschlagen und waren das bekannteste und allgemeinste
Silbercourant. Es lag nahe durch die besprochene Operation
aus denselben ein neues Nominal zu schaffen, welches den doppelten
Vortheil einer sehr einfachen und praktischen Relation sowohl zur
häufigsten Goldmünze, dem Solidus oder dem spätem Dinar (7: 10)
als auch zu den älteren Dirhemen bagli und tabari (6:8 oder 6:4)
bot, die nicht plötzlich aus dem Verkehr gezogen werden konnten.
Der Dirhem von 6 /io Mithkal, der in der zweiten Version genannt
wird, wurde entschieden in geringer Menge und nur vorübergehend
geschlagen und es sind mir nur ein Paar Stücke bekannt, welche auf
ihn gedeutet werden können *)• Die Wahrscheinlichkeit, dass er
überhaupt in Rechnung gebracht worden, ist daher sehr gering. —
Der legale Dirhem von 2-97 Gr. ist also das Mittel der summirten
Dirheme bagli und tabari. ln Betreff des Zeitpunktes seiner Creirung
differiren jedoch die Quellen. So werden bei Makrizi und Ibn Chaldun
verschiedene Zeugnisse gegen einander aufgeführt, welche
Abdulmelik die Priorität für die Normirung des legalen Dirhem’s theils
zu- theils absprechen. Nach den Angaben Makrizi's und IbnChaldun's
selbst kann nur das letztere das richtige sein, denn es wird ausdrücklich
gesagt, dass Zijad Abu Sofian (-f- 53) Dirheme auf den
Fuss von 7:10 bezüglich des Dinares schlug, gleicherweise wie
Musab hen Zobeir, der dem sasanidischen Stempel seiner Dirheme
noch die Worte „Segen von Gott“ beisetzte 3 ).
Wenn ferner gemeldet wird 3 ), dass Al-Heddschadsch bei der
Übernahme der Verwaltung der Provinz Jrak im Jahre 75 diese
Münze Musab’s änderte, so beschränkte sich diese Änderung nach
*) Diese sind:
«.45 . 2-258 Gr. — Behistan —
«.55 . 2*258 „ — Basa — Zijad ben Abu Sofian
a.60 . 2*523 „ — Basra — Obeidallah ben Zijad
«•65 . 2*656 „ — Adserbeidschau — Abdallah ben?
3 ) Vergl. die Bemerkung Stickefs hiezu in der Zeitschr. der deutsch-morgenl.
Gesellschaft, ßd. XX. p. 344.
-1 1. c. p. 17.