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welche den Unterschied derselben hervortreten lässt. So sagt einmal
Makrizi <), dass der Dirhem, der Dinar und der Mithkal verschiedene
Nominale seien und bemerkt am anderen Orte 2 ), dass letzterer 1 </ a
Dirhem und 3 Habba enthalte, eine Bestimmung, die auf ein Gewicht
von 4 - 53 Gr. führt und entschieden das Exagium Solidi im Auge hat.
Ferner finden sich bei Bernard s ) folgende Angaben nach arabischen
Quellen: „verum mithcalum quod vocatur Solidus, nuramus aureus,
pondus habet 1 / 6 uncise“, wonach unter dem Mithkal das Exagium zu
verstehen ist, und „mithcalum quod est pondus eximium, Italis
Mittigala atque denarius aureus Arahum sequat 20 ceratia, Mithcalum
vero graecanicum, JUlU aut drachma attixvj duohus
ceratiis minor sentitur Mithcalo Arabico.“ Da unter der attischen
Drachme zu 18 Karat das Gewicht des Dinars von 4-25 Gr. gemeint ist,
so ergibt sich für den erstgenannten Mithkal von 20 Karat, welcher
im Verhältnisse von 10:9 zur attischen Drachme oder dem Dinar
steht, ein Gewicht von 4-72 Gr. und fällt derselbe somit mit dem
Mithkal mayal zusammen.
Von letzterem ist jedoch streng zu scheiden der sogenannte
mekkanische Mithkal, der auch zu 24 Karat — aber 1 Karat zu 3 Habba
also72Habba — gerechnet wurde; dieser mekkanische Mithkal ist nur
ein anderer Ansatz des legalen Dinars von 21’75 Karat syr. Diess
zeigt sich mit Evidenz hei Berücksichtigung des Verhältnisses von
10:7, in welches dieselbe zum legalen Dirhem von 50 2 / 5 Habba
nach mekkanischem Gewichte gesetzt wird. Weil nun dieser legale
Dirhem mit dem von Abdulmelik auf 15 Karat syrisch normirten
Dirhem ausdrücklich identificirt wird 4 ), der zum Dinare von 21-75
Karat, in gleicher Relation von 7:10 steht, so erhalten wir aus den
Proportionen 72: 50 2 / ä = 10:7, und 21 75:15 = 10:7, die Gleichsetzung
von 21-75 Karat syr. mit 24 Karat mekkanischen Gewichtes.
Der Dinar von 4-25 ist daher mit dem sogenannten mekkanischen
Mithkal identisch. Die häufige Verwechslung des Mithkals
mayal und des Dinars erklärt sich aus der allgemeinen Bedeutung des
*) De ponderibus p. 6.
2 ) 1. c. p. 40, vgl. dagegen p. 44 j JUlilj
3 ) De mensuris et ponderibus antiquis libri tres. Oxoniae p. 110.
Makrizi 1. c. p. 23.