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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

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Bergmann

Statthalter  und  Generäle  in  vollkommener  Selbständigkeit  und  begnügten ­
  sich  auf  die  Stempel  nur  den  eigenen  Namen,  nicht  auch  den
des  Chalifen  zu  setzen.  In  natürlicher  Folge  konnte  dieses  Curant  in
keiner  Weise  dispositive  sondern  hlos  enuntiative  Geltung  haben.
Bei  einer  Silbermünze,  welche  bis  zu  0-6  Gr.  unter  dem  Normalgewichte ­
  ausgebracht  wurde,  musste  und  konnte  nur  der  Gebrauch
der  Waage  als  des  allgemeinen  Exponenten  massgebend  sein.  Dass
ferner  auch  der  Fälschung  und  dem  Betrüge  bezüglich  des  Feingehaltes ­
  Thür  und  Thor  geöffnet  waren,  braucht  nicht  erst  durch  Ihn
Chaldun  ausdrücklich  bezeugt  zu  werden.
Das  Bedürfniss  einer  Regelung  dieser  ungeordneten  Geldverhältnisse ­
  musste  sich  daher  lebhaft  geltend  machen.  Die  Ausdehnung
des  Chalifat’s  über  die  entlegensten  und  verschiedenartigsten  Länder
Asiens  und  Afrikas,  die  Anknüpfung  und  die  Wiederbelebung  alter
Handelsverbindungen,  der  erhöhte  Austausch  der  Producte  und
Waaren  eines  ungeheuren  Gebietes  erforderten  ein  allgemein  gültiges
und  bekanntes  Verkehrsmittel.  Hiezu  kamen  noch  Motive  politischer
Natur.  Seit  jeher  war  in  Asien  die  Geldpräge  ein  dem  Staate  oder
vielmehr  dem  Herrscher  allein  zustehendes  Vorrecht  gewesen  und  Abdulmelik
  war  daher  bedacht  nach  Herstellung  des  Chalifat’s  dasselbe
der  Krone  zurückzugehen.  Ausserdem  mussten  die  bereits  von  Omar
geregelten  Steuerzahlungen  die  Nothwendigkeit  eines  gesetzlichen
und  einheitlichen  Münzsystemes  hervortreten  lassen.
Diese  Momente  bewogen  hauptsächlich  Abdulmelik  zur  Inangriffnahme ­
  seiner  Münzorganisation,  welche  im  Jahre  77  (696  n.  Ch.  G.)
der  Flucht  ihren  endgiltigen  Abschluss  fand.  Wenn  die  arabischen
und  byzantinischen  Quellen 1 )  über  die  Veranlassung  dieser  Münzreform ­
  berichten,  dass  Abdulmelik  ein  Schreiben  an  den  Kaiser
Justinian  II.  mit  den  Worten  begann  „Sprich’  Gott  ist  Einer“
und  den  Namen  des  Propheten  hinzusetzte,  der  Kaiser  aber  im
Wiederholungsfälle  auf  seinen  Münzen,  deren  die  Araber  sich
nothgedrungen  bedienen  mussten,  des  Propheten  in  unehrerbietiger
Weise  zu  gedenken  drohte,  und  dann  der  Chalife,  um  dieser
O  Abul  mahasin  ed.  Juynboll  I.  p.  195.  Sojuti  Tarich  al  Chulafa  M.  S.  der  k.  k.
Hofbibl.  Bl.  101.  Makrizi,  traite  des  monnaies  Musulmanes  ed.  S.  de  Sacy  p.  19,
vergleiche  dagegen  Theophanes  Chronogr.  zum  T.  VI.  des  Justinian,  und  Zonaras
citirt  in  Eckhel  Addenda  ad  doctrinam  numorum  veterum.  Ein  näheres  Eingehen
auf  diese  Daten  liegt  hier  zu  ferne.
            
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