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K v i c a I a
äXXcc u. a. — So wie nun das possessive log und das relative eV/? in
der Form (mit Ausnahme der Betonung) übereinstimmen, so ist nach
unserer Auffassung auch die Gleichheit des possessiven dg und des
relativen dg keine zufällige, sondern beruht auf Identität der beiden
von demselben Stamme sva herrührenden Wörter.
Leicht erklärt sich ferner auch das homerische 77vre i) — 5?
afors; daraus ward zunächst riovrs (wie z. B. dmvog d. i. avnvog aus
svapnas), dann rjvrs (wie 77O? aus 770-0?): aus rjVTe aber ward -svrs,
wie sv aus 770, iv.
Das homerische pr, ist ein wichtiger Beweis für Lottner's Ansicht.
Da es nämlich für oovj steht (Curtius in Kuhn's Zt. 3, 76), wie
lakon. fiv für opiv, und dem got. sve entspricht, da es ferner die
unzweifelhaft relative Geltung „wie“ hat, so unterstützt es die Ansicht
vom Zusammenhang des griech. Relativs mit dem Stamme sva
wesentlich; die relative Geltung entwickelte sich aus der demonstrativen,
die sich in y.ai dg spr^ ri dog, seltener 77 <3“’ 77 bis in späte
Zeiten erhalten hat, wie sich denn auch noch später vereinzelte
Spuren des Gebrauches von ou, of, s = eins, ei, eum finden (z. B.
Soph. Trach. 660 ä os oi piXa §äp.cip — eins uxor; vgl. Krüger
Gramm. II, §. 61.1).
Auch in den italischen Sprachen entwickelte der Stamm sva
aus der demonstrativen Geltung (die z. B. in dem altlat. suad—sic
vorliegt) die relative, nämlich in der Conjunction lat. sei (aus svei),
si, osk. svai oder saae, umbr. sve. Desselben Ursprungs ist wohl ai,
st (für svai, svei); dass hier sv spurlos verschwinden konnte, wird
durch idico = o^totco bestätigt.
Die Ansicht, dass Sanskrit und Griechisch in der Entwicklung
des Relativpronomens nicht übereinstimmen, kann um so weniger
überraschen, wenn man bedenkt, wie gering die Übereinstimmung
der indoeuropäischen Sprachen in dieser Hinsicht ist. Nur das Sanskrit
und Zend haben ein Relativpronomen ja-), das Altpersische
Ich habe früher (Zschft. f. d. öst. Gymn. 1803. S. 314) Yjvzz irrig - aus Y) jore
durch Annahme des äol. v = o, wie äol. tute = rore, erklärt; aber die ursprüngliche
Bedeutung „wie wann“ glaube ich für vjure a. a. 0. genügend nachgewiesen
zu haben.
2 ) Bemerkenswerth ist, dass im Sanskrit und Zend die demonstrative Geltung des
Stammes ja, die natürlich vorauszusetzen ist, spurlos verschwunden ist. Im Zend
nahm zwar Bopp II 2 §. 383 S. 198 es an: aber vergl. I 3 S. 484.