Untersuchungen auf d. Gebiete der Pronomina, besonders der lateinischen. 121
rale Moment kann noch durch Hinzufügung von vbicb (temporaler
Accusativ des Zeitraumes = aevum = per aevum) verstärkt werden.
Dass cumque noch ziemlich lebhaft als selbstständiges Wort gefühlt
wurde, wird durch die nicht seltene sogenannte Tmesis bewiesen,
noch mehr aber durch Beispiele, wie Hör. Carm. 1, 32, IS o laborum
dulce lenimen, mihi cumque salve rite vocanti, was richtig erklärt
wird „quoties te vocavero“, also „ wann immer, immer vorkommenden
Falls“.
Die indefinite Bedeutung von quicumque ist gegenüber der
herrschenden relativen selten; als Beispiele führt man an Cic. Cat.
2, S quae sanari poterunt, quacumque ratione sanabo. Prop. 1, 8, 34
et quocumque modo maluit esse mea. Liv. 4S, 23 de quacumque
causa. Man erklärt diese indefinite Bedeutung gewöhnlich aus der
relativen (mit Annahme der Ellipse von esse, fieri oder sonst eines
dem betreffenden Contexte entsprechenden Verbs)— und wol mit
Recht. Denn obzwar die ursprüngliche Bedeutung von quicumque die
indefinite war und somit die Annahme, dass sich dieselbe in einzelnen
Fällen auch in späterer Zeit erhielt, nicht widersinnig wäre, so
scheint doch die Ansicht den Vorzug zu verdienen, dass die indefinite
Bedeutung hier ganz erlosch und sich erst später wieder in Folge
eines Vorgangs, den man in den Sprachen öfter antrifft, entwickelte.
So wäre die obige Stelle Cicero’s etwa = quae sanari poterunt,
sanabo, quacumque ratione sanabo. Eine Analogie bietet der indefinite
Gebrauch von Sang (z. B. Plat. Hipp. mai. 282 D roüvcov o
iy.arspog n\iov äpyOptov änb oopiag dp^aarcu ri äÄÄoj drip.iovpydg dp’
rujnvog häufig öanoovv. Ähnliches im Slavischen und Deutschen.
— Auch bei
quivis, quilibet
ist die indefinite Bedeutung aus der relativen zu erklären. Es ist anzunehmen,
dass das relative qui in diesen Verbindungen ursprünglich
in dem entsprechenden Abhäigigkeitsverhältnisse zu vis, lubet stand,
wie man z. B. noch erklären kann mittam ad te quemvis = mittam.
ad te, quem vis mitti oder mittam cuiusvis generis homines — mittam
liomines, cuius vis generis homines mitti oder quolibet tempore
venia?n = venia.m, quo (mihi) libet tempore venire oder = veniam
quo (tibi) libet tempore me venire Vgl. Cato R. R. 52 quod genus