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dieselbe bei dem selbstständigen quotus, quot nicht findet 1 ). Wie
quot annis, so findet sich auch quot mensibus, quot calendis, quot
diebus, z. B. Plaut. Stich. 1, 2, 3 vos meministis quot calendis petere
demensum cibum. Cato R. R. 43 quot mensibus; Ulp. Dig. 36,
2, 12 quot diebus. Über sxccarog, ixarspog, nag (das meiner Meinung
nach nicht auf ein vorauszusetzendes fragendes kd-vant
„wie viel? wie gross?“, sondern auf ein indefinites „irgend wie
viel, irgend wie gross“ zurückgeht) vgl. Curtius Gr. Etym. II, 54.
Wie hat sich nun aber bei que aus der indefiniten Bedeutung
die copulative entwickelt? Meiner Ansicht nach muss bei der Erklärung
dieser Function der corresponsive (partitive) Gebrauch
que-que vorausgesetzt werden (wie dem copulativen Gebrauche des
einfachen zz der corresponsive Gebrauch zz-zz vorausgieng; vgl.
Zeitschr. f. d. ösl. Gymn. XV, 421), wie Att. bei Prise. 10, p. 887
languentque senentque. Sali. Cat. 9, 3 seque remque publicum.
Hör. Pis. 11 petimusque damusque. Verg. G. 3, 344 tectumque
*) Im Griechischen findet sich in demselben Sinne ocat vjpispac (6ar^ipai), offot
jjt.Y?v££, oacc £7vj (offgVvj), z. II. Dem. 24, 142 oi prjzopzg oaoi p.?)vzg p.ixpov diovci
vop.o3zzeLV ra avzoig <7vp.<pspovra (allmonatlich). Hiebei ist natürlich zlai zu
ergänzen, wie es wirklich Hom. Od. £ 93 heisst ödGca *yap vvxrzg ~z xai r/p.ipca
ix Ai6g slucv, ov tto^’ ev [peuovff 9 , ovdi dv ’ otco. Wollte man nun darnach auch
im Latein quot annis als Relativum auflassen, so müsste man voraussetzen die
ursprüngliche Construction quot anni sunt, dann quot anni; hieraus wäre quot annis
geworden, indem man die relative Geltung vergass, den Ausdruck quotannis als
einen einheitlichen in der Bedeutung „alljährlich“ fühlte und dann ihn in den
Ablativ setzte, ebenso wie hoc anno, his annis als temporaler Ablativ vorkommt.
Aber obzwar sich wirklich bei Appul. Met. 11, p. 800 Oud. findet sedulum quot
dies ohibam culturae sacrorum ministerium (wo quot dies wohl der Nominativ ist),
so wird man doch die indefinite Geltung von quot vorziehen, da es nicht glaublich
ist, dass gerade Appuleius den älteren Sprachgebrauch erhalten hätte (es kann
vielmehr ein Gräcisiuus sein) und da quotidic für diese Auffassung spricht :
denn quotidic und quot diebus wird doch gleichförmig erklärt werden müssen. Die
Erklärung lloltze’s (a. a. 0. p. 387) „mensibus quot sunt“, woraus dann durch
Attraction quot mensibus, durch welche die relative Geltung gerettet werden soll,
ist sicherlich nicht zu billigen. Als Analogie könnte man auch die von Miklosich
(Synt. S. 87 e) angeführten slavischen Redewendungen (z. B. böhm. co rok =
alljährlich, poln. co niedziela = jeden Sonntag, co dzien = böhm. co den =
alltäglich u. a.) vergleichen, wenn hier nicht vielmehr co als Relativum aufzufassen
wäre, wozu das Verbum substantivum zu ergänzen ist; also „co dcn u = was
ein Tag ist; cf. o’aea r,\j.ipcf.i.