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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

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K  v  i  c  a  1  a

dieselbe  bei  dem  selbstständigen  quotus,  quot  nicht  findet 1 ).  Wie
quot  annis,  so  findet  sich  auch  quot  mensibus,  quot  calendis,  quot
diebus,  z.  B.  Plaut.  Stich.  1,  2,  3  vos  meministis  quot  calendis  petere
  demensum  cibum.  Cato  R.  R.  43  quot  mensibus;  Ulp.  Dig.  36,
2,  12  quot  diebus.  Über  sxccarog,  ixarspog,  nag  (das  meiner  Meinung ­
  nach  nicht  auf  ein  vorauszusetzendes  fragendes  kd-vant
„wie  viel?  wie  gross?“,  sondern  auf  ein  indefinites  „irgend  wie
viel,  irgend  wie  gross“  zurückgeht)  vgl.  Curtius  Gr.  Etym.  II,  54.
Wie  hat  sich  nun  aber  bei  que  aus  der  indefiniten  Bedeutung
die  copulative  entwickelt?  Meiner  Ansicht  nach  muss  bei  der  Erklärung ­
  dieser  Function  der  corresponsive  (partitive)  Gebrauch
que-que  vorausgesetzt  werden  (wie  dem  copulativen  Gebrauche  des
einfachen  zz  der  corresponsive  Gebrauch  zz-zz  vorausgieng;  vgl.
Zeitschr.  f.  d.  ösl.  Gymn.  XV,  421),  wie  Att.  bei  Prise.  10,  p.  887
languentque  senentque.  Sali.  Cat.  9,  3  seque  remque  publicum.
Hör.  Pis.  11  petimusque  damusque.  Verg.  G.  3,  344  tectumque

*)  Im  Griechischen  findet  sich  in  demselben  Sinne  ocat  vjpispac  (6ar^ipai),  offot
jjt.Y?v££,  oacc  £7vj  (offgVvj),  z.  II.  Dem.  24,  142  oi  prjzopzg  oaoi  p.?)vzg  p.ixpov  diovci
vop.o3zzeLV  ra  avzoig  <7vp.<pspovra  (allmonatlich).  Hiebei  ist  natürlich  zlai  zu
ergänzen,  wie  es  wirklich  Hom.  Od.  £  93  heisst  ödGca  *yap  vvxrzg  ~z  xai  r/p.ipca
ix  Ai6g  slucv,  ov  tto^’  ev  [peuovff 9 ,  ovdi  dv  ’  otco.  Wollte  man  nun  darnach  auch
im  Latein  quot  annis  als  Relativum  auflassen,  so  müsste  man  voraussetzen  die
ursprüngliche  Construction  quot  anni  sunt,  dann  quot  anni;  hieraus  wäre  quot  annis
geworden,  indem  man  die  relative  Geltung  vergass,  den  Ausdruck  quotannis  als
einen  einheitlichen  in  der  Bedeutung  „alljährlich“  fühlte  und  dann  ihn  in  den
Ablativ  setzte,  ebenso  wie  hoc  anno,  his  annis  als  temporaler  Ablativ  vorkommt.
Aber  obzwar  sich  wirklich  bei  Appul.  Met.  11,  p.  800  Oud.  findet  sedulum  quot
dies  ohibam  culturae  sacrorum  ministerium  (wo  quot  dies  wohl  der  Nominativ  ist),
so  wird  man  doch  die  indefinite  Geltung  von  quot  vorziehen,  da  es  nicht  glaublich
ist,  dass  gerade  Appuleius  den  älteren  Sprachgebrauch  erhalten  hätte  (es  kann
vielmehr  ein  Gräcisiuus  sein)  und  da  quotidic  für  diese  Auffassung  spricht  :
denn  quotidic  und  quot  diebus  wird  doch  gleichförmig  erklärt  werden  müssen.  Die
Erklärung  lloltze’s  (a.  a.  0.  p.  387)  „mensibus  quot  sunt“,  woraus  dann  durch
Attraction  quot  mensibus,  durch  welche  die  relative  Geltung  gerettet  werden  soll,
ist  sicherlich  nicht  zu  billigen.  Als  Analogie  könnte  man  auch  die  von  Miklosich
(Synt.  S.  87  e)  angeführten  slavischen  Redewendungen  (z.  B.  böhm.  co  rok  =
alljährlich,  poln.  co  niedziela  =  jeden  Sonntag,  co  dzien  =  böhm.  co  den  =
alltäglich  u.  a.)  vergleichen,  wenn  hier  nicht  vielmehr  co  als  Relativum  aufzufassen ­
  wäre,  wozu  das  Verbum  substantivum  zu  ergänzen  ist;  also  „co  dcn u  =  was
ein  Tag  ist;  cf.  o’aea  r,\j.ipcf.i.
            
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