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K v { c a 1 a
Dass ullus von der Grundbedeutung „ein einziger“ zu der
Bedeutung „irgend einer“ gelangen konnte, so dass der Begriff
der Einheit zurücktrat, der der Unbestimmtheit hervortrat, zeigt
unus, das ja auch (wie ein) als indefinites Pronomen fungiert, z. B.
Plaut. Pseud. 4, 1, 38 ibi una aderit mulicr lepida. Cic. de or. 1,
29, 132 sicut unus paterfamilias Ms de rebus loquor.
Da nun quisquam in seinem Gebrauche so sehr mit ullus übereinstimmt
(wie dieses wird es auch vorzugsweise in negativen Sätzen
und in Fragen mit negativem Charakter, dann in hypothetischen
Vordersätzen und nur selten in positiven Sätzen gebraucht), so ist
man berechtigt, auch für quisquam die Bedeutung „einer“ vorauszusetzen,
aus der sich erst „irgend einer“ ergab. Quisquam entstand
wohl zu der Zeit, als das einfache quis bereits zu schwach
war, um den Begriff der Einheit (vgl. oben S. 9 f.) kräftig auszudrücken.
Durch die Verdoppelung (quisquam bedeutete urspr.
einer an einem Orte, da quam urspr. local war; vgl. usquam,
nusquam, nequam) •) gewann dies Wort Kraft, um die Bedeutung
tragen zu können, die quis nicht mehr festhalten konnte.
Dass wirklich auch in verhältnissmässig später Zeit noch quisquam
in der Bedeutung „einer, ein einziger“ gefühlt und gebraucht
werden konnte, dafür zeugt wohl genügend der Spruch des
Publius Syrus bei Sen. de tranq. an. c. 11: cuivis accidere potest,
quod cuiquam potest; denn der liier zwischen cuivis und cuiquam
stattfindende Gegensatz nöthigt uns, cuiquam in der Bedeutung
„einem“ aufzufassen. Vgl. Cic. de fato 12 confectum negotium, siquidem
tibi concedendum est aut fato omnia fieri aut quulquam
posse fieri sine causa.
Sehr nahe liegt es auch, die Bedeutung „einer“ als thatsächlicli
vorhanden anzunehmen in solchen Beispielen, wie Cic. fam.
15, 4, 13 si quisquam fuit unquam remotus ab inani laude, ego
profecto is sum (einen anderen Sinn gäbe si quis und si aliquis).
Lael. 2, 9 aut nemo aut, si quisquam (wenn nur ein einziger), ille
sapiens fuit. — Eine ähnliche Ansicht von der Bedeutung des ullus
und quisquam hatte Haase, wenn er (S. 349, Anm. 361) Juv. 13,
209 nam scelus Ultra se tacitum qui cogitat ullum, facti crimen
*) Zeitschrift f. d. österr. Gymn. 1864, S. 317.