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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 65. Band, (Jahrgang 1870)

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K  v  {  c  a  1  a

Dass  ullus  von  der  Grundbedeutung  „ein  einziger“  zu  der
Bedeutung  „irgend  einer“  gelangen  konnte,  so  dass  der  Begriff
der  Einheit  zurücktrat,  der  der  Unbestimmtheit  hervortrat,  zeigt
unus,  das  ja  auch  (wie  ein)  als  indefinites  Pronomen  fungiert,  z.  B.
Plaut.  Pseud.  4,  1,  38  ibi  una  aderit  mulicr  lepida.  Cic.  de  or.  1,
29,  132  sicut  unus  paterfamilias  Ms  de  rebus  loquor.
Da  nun  quisquam  in  seinem  Gebrauche  so  sehr  mit  ullus  übereinstimmt ­
  (wie  dieses  wird  es  auch  vorzugsweise  in  negativen  Sätzen
und  in  Fragen  mit  negativem  Charakter,  dann  in  hypothetischen
Vordersätzen  und  nur  selten  in  positiven  Sätzen  gebraucht),  so  ist
man  berechtigt,  auch  für  quisquam  die  Bedeutung  „einer“  vorauszusetzen, ­
  aus  der  sich  erst  „irgend  einer“  ergab.  Quisquam  entstand ­
  wohl  zu  der  Zeit,  als  das  einfache  quis  bereits  zu  schwach
war,  um  den  Begriff  der  Einheit  (vgl.  oben  S.  9  f.)  kräftig  auszudrücken. ­
  Durch  die  Verdoppelung  (quisquam  bedeutete  urspr.
einer  an  einem  Orte,  da  quam  urspr.  local  war;  vgl.  usquam,
nusquam,  nequam)  •)  gewann  dies  Wort  Kraft,  um  die  Bedeutung
tragen  zu  können,  die  quis  nicht  mehr  festhalten  konnte.
Dass  wirklich  auch  in  verhältnissmässig  später  Zeit  noch  quisquam ­
  in  der  Bedeutung  „einer,  ein  einziger“  gefühlt  und  gebraucht ­
  werden  konnte,  dafür  zeugt  wohl  genügend  der  Spruch  des
Publius  Syrus  bei  Sen.  de  tranq.  an.  c.  11:  cuivis  accidere  potest,
quod  cuiquam  potest;  denn  der  liier  zwischen  cuivis  und  cuiquam
stattfindende  Gegensatz  nöthigt  uns,  cuiquam  in  der  Bedeutung
„einem“  aufzufassen.  Vgl.  Cic.  de  fato  12  confectum  negotium,  siquidem
  tibi  concedendum  est  aut  fato  omnia  fieri  aut  quulquam
posse  fieri  sine  causa.
Sehr  nahe  liegt  es  auch,  die  Bedeutung  „einer“  als  thatsächlicli
  vorhanden  anzunehmen  in  solchen  Beispielen,  wie  Cic.  fam.
15,  4,  13  si  quisquam  fuit  unquam  remotus  ab  inani  laude,  ego
profecto  is  sum  (einen  anderen  Sinn  gäbe  si  quis  und  si  aliquis).
Lael.  2,  9  aut  nemo  aut,  si  quisquam  (wenn  nur  ein  einziger),  ille
sapiens  fuit.  —  Eine  ähnliche  Ansicht  von  der  Bedeutung  des  ullus
und  quisquam  hatte  Haase,  wenn  er  (S.  349,  Anm.  361)  Juv.  13,
209  nam  scelus  Ultra  se  tacitum  qui  cogitat  ullum,  facti  crimen

*)  Zeitschrift  f.  d.  österr.  Gymn.  1864,  S.  317.
            
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