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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 64. Band, (Jahrgang 1870)

Strobl.  Über  das  Spielmannsgedicht  von  St.  Oswald.

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Über  das  Spielmannsgedicht  von  St.  Oswald.
Von  Joseph  Strobl.
K.  Simrock  hat  in  seiner  Übersetzung  des  Orendel  die  Meinung
ausgesprochen,  dass  der  Orendel  in  der  fünfzeiligen  Moroltstrophe
abgefasst  sei.  Er  hat  dieselbe  in  seiner  Schrift:  Die  Nibelungenstrophe ­
  und  ihr  Ursprung  S.  75  wieder  zurückgenommen,  aber  aus
der  überlieferten  Form  der  Spielmannsgedichte  Schlüsse  gezogen,
welche  mindestens  gewagt  sind.  E.  H.  Meyer  erkennt  in  der  Zeitschr.
f.  d.  A.  12,  392  die  Moroltstrophe  auch  dem  Oswald  zu,  natürlich
wie  er  in  der  Schaffhausener,  Münchener  und  Innsbrucker  Handschrift ­
  überliefert  ist.  Aus  dem  Orendel  hat  Simrock  eine  Anzahl
von  Strophen  herzustellen  gesucht,  ich  will  den  Oswald  nach  dieser
Seite  untersuchen.
Wenn  L.  Ettmüller  und  mit  ihm  W.  Wackernagel  LitteraturgeschichteS.
  163  und  noch  andere  unser  Gedicht  ins  zwölfte  Jahrhundert
rücken,  so  waren  es  wohl  nicht  allein  die  Reime,  in  Betreff  deren
K.  Bartsch  ihre  Ansicht  in  Pfeiffers  Germania  5,  129  ff.  zurückzuweisen ­
  sucht,  welche  dazu  bewogen,  sondern  noch  etwas  anderes.
Die  Verse  des  Oswald  stellen  ihn  bei  flüchtigerer  Betrachtung  jener
Gattung  zur  Seite,  welche  W.  Wackernagel,  das  äussere  treffend
kennzeichnend,  das  innere  Wesen  verkennend,  Reimprosa  genannt
hat.  Jenen  Gedichten  also  des  zwölften  Jahrhunderts,  deren  Verfasser ­
  lang  und  kurz  gemessene  Verse  bilden,  die  sich  in  das  Schema
der  drei  oder  vier  Hebungen  nicht  oder  nur  gewaltsam  fügen  lassen.
Ich  wüsste  aber  bei  aller  sonstigen  'Rohheit’  des  vierzehnten  und
fünfzehnten  Jahrhunderts  solche  Verse  in  jener  Zeit  nicht  nachzuweisen. ­
  Den  Orendel  wird  man  mir  nicht  entgegen  halten,  wenigstens
nicht,  nachdem  man  meine  Abhandlung  verfolgt  hat.  Von  der  Form
            
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