Die Anicier und die römische Dichterin Prob».
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Es ist natürlich, dass auch der Anicische Name hei Personen
sicli vorfindet, welche nicht der berühmten weitverzweigten Familie
angehörten. Schon der Umstand, dass reiche Geschlechter häufig
ihre Sklaven mit der Freiheit beschenkten und die Freigelassenen,
welche später in das volle römische Bürgerrecht eintraten, sich
den Namen ihrer frühem Herrn beilegten, macht erklärlich, dass
Freigelassene mit dem Namen Anicius 1 ) und Anicia 2) sowohl in
der Zeit des Freistaates, wie auch in den Jahrhunderten des
Kaiserreiches Vorkommen, und dass Leute in den unteren Schichten
des Volkes, Bürgers) und Soldaten 4 ), ohne besondere Stellung
und Rang mit dem Anicischen Namen bezeichnet werden. Bei Manchen
dürfte es zweifelhaft sein, oh sie dem alten Geschlechte angehören
oder gleichnamigen neuen Familien, wenn sie ein priesterliches
Amt oder eine Magistratur in einer Provincialstadt bekleiden 5 ).
Genealogisches des Anicischen Geschlechts im 4. und
5. Jahrhundert.
Erst im Diocletianischen, mehr noch im Constantinischen
Zeitalter lassen sich die Verzweigungen und Abstammungen in
dem Anicischen Geschlechte näher verfolgen 6 ). Es theiite sich
0 Orelli n. 2511. M. Anicius, Marci libertus Primus.
2 ) Reines, synt. inscr. p. 714. M. Ulpius Dionysius et Anicia Faustina liberti. —
Orelli 4649. Anicia Glycera, Publii liberta.
3 ) Orelli n. 3659. Anicius Varus Cornutus. Orelli 3636. Anicius Verus.
4 ) Kellermann. Latere. Vigil. 2, 51. Anicius Honoratus und Anicius Silvanus.
5 ) Eine in Nordafrika gefundene Inschrift, welche hei Henzen-Orelli n. 5664 abgedruckt
ist, nennt einen Neptuns-Priester L. Fl. Anicius Privatus:
NEPTVNO
AVG
L • FL * ANICIVS • PRIVAT VS
SA
CER DOS • NE PT VN I * AED , II. VIR
ET Ti VIR • QQ
AEDICVL ' CVM
OMNIBUS • ORNAMENT * EI VS • P • S • P • D
ü ) Über die späteren Anicier handelt Reines. Syntagm. Inscript, antiq. p. 63 — 72,
aber er gibt weder eine vollständige und wohlgeordnete Zusammenstellung, noch
ist er frei von Unrichtigkeiten. Soweit Anicier als Stadlpräfecten von Rom Vorkommen,
sind die Nachweisungen bei Corsini, Praefect. urbis. Pis. 1763 meistens
brauchbar: er stützt sich nicht nur auf Inschriften, die er in ansehnlicher Zahl
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