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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 64. Band, (Jahrgang 1870)

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v.  Schulte

Harum  causarum  aliae  personas  aliae  ipsam  earum  conjunctionem
  illegitimam  efficiunt  .  .  .
De  his  ergo  m.  obstaculis  tractaturi  de  voto  prius  inspiciamus.
Votum  est  testificatio  spontaneae  promissionis,  et  accipitur  tarn  de
bonis  quam  de  malis.  Est  enim  votum  et  lieitum  et  illicitum  vel  ratione
  rei  vel  ratione  personarum
Sequitur,  an  desponsata  alteri  priori  possit  obligationi  [renuntiare]
  et  in  alium  sua  Vota  conferre  ....

Zweites  Capitel.
Die  Summa  Parisiensis  des  Codex  ms.  Bambergensis
P.  II.  26.
I.  Sie  ist  enthalten  in  dem  Cod.  membr.  in  4«  signirt  P.  II.  26.,
101  Blätter  umfassend  i).  Die  Seiten  zerfallen  in  2  Col.  zu  44  Zeilen.
Die  Schrift  ist  sehr  klein,  hat  viele  Abbreviaturen  und  ist  die  Currentschrift ­
  aus  dem  Ende  des  XIII.  oder  Anfänge  des  XIV.  Jahrhunderts.
Am  Rande  stehen  viele  Zusätze  von  einer  zweiten  Hand  mit  frischerer
und  schwärzerer  Tinte  geschrieben.  Die  Ränder  sind  bei  dem  Einbande ­
  (1609)  sehr  stark  beschnitten,  dadurch  die  Bemerkungen  oft
verstümmelt.
II.  Der  Verfasser  lebte  offenbar  in  Frankreich  und  aller  Wahrscheinlichkeit ­
  nach  in  Paris,  als  er  das  Werk  schrieb,  wie  sich
ergibt  aus  der  Bezugnahme
1 )  Maassen  hat  in  der  Schrift  Paucapalea  S.  19  ff.  über  diese  Summe,  so  weit  dies
seinem  Zwecke  entsprach,  gehandelt  und  dargethan:  dass  der  Verfasser,  als  er
schrieb,  'nicht  Lehrer  in  Bologna  war’,  seine  Studien  aber  wohl  dort  gemacht
habe;  dass  dieselbe  in  Paris  entstanden  sei;  dass  sie,  weil  er  Placentin  kenne,
keine  Derketalen  Alexanders  III.,  in  die  siebenziger  oder  achtziger  Jahre  des
12.  Jahrh.  falle.  Derselbe  hat  in  den  Beiträgen  S.  11,  N.  6  ff.  mehrere  Capitel
als  Paleae  aus  ihr  erwiesen,  S.  57  ihre  Bekanntschaft  mit  Pseudoisidor,  S.  62  mit
Ivos  Pannormia  gezeigt.  Endlich  hat  er  in:  Bekker  und  Muther  Jahrbuch  des
gern,  deutsch.  Rechts.  Leipz.  1858.  II.  S.  220  ff.  deren  Bekanntschaft  mit  dem  Cod.
Theodos.,  Breviar.  Alaric.,  S.  235  f.  angeführt,  dass  er  Isidor  den  über  Capitularium
  zuschreibe.  —  Es  ist  somit  Maassen’s  Verdienst,  diese  Summa  zuerst
bekannt  gemacht  und  auf  ihre  Bedeutung  hingewiesen  zu  haben.  Da  er  aber  nicht
im  Zusammenhänge  dieselbe  beschrieben  hat,  die  Summa  dies  aber  bei  ihrer
Wichtigkeit  verdient,  habe  ich  sie  genau  beschrieben.
            
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