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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 63. Band, (Jahrgang 1869)

Statistische  Untersuchungen  über  die  Ehen.  47«)
stimmten  Alter  der  Eltern  die  Zahl  der  Kinder  unter  gewöhnlichen
Verhältnissen  sein  wird.
Es  ist  eine  bekannte  Thatsache,  dass  die  Fortpflanzungsfähigkeit
des  Menschen  einen  bestimmbaren  Anfang  und  eben  ein  solchesEnde
hat  und  sich  nur  innerhalb  einer  gewissen  Periode  des  menschlichen
Lehens  äussert.  Der  Anfang,  so  wie  das  Ende  dieser  Periode  hängt
theils  von  klimatischen,  theils  auch  von  nationalen  Verhältnissen  ab;
denn  es  ist  erwiesen 1 ),  dass  in  Europa  die  Zeit  der  Pubertät  im  Allgemeinen ­
  bei  Südländern  früher  eintritt,  als  bei  Nordländern,  ferner
dass  ohne  Rücksicht  auf  klimatische  Verhältnisse  einige  Ratjen  ihre
körperliche  Reife  früher  erlangen,  als  andere;  wie  z.  B.  die  Juden
früher  mannbar  werden,  als  andere  europäische  Nationen,  die  Romanen ­
  und  Magyaren  früher  als  die  Germanen  und  Nordslaven.
Von  der  Erlangung  der  körperlichen  Reife  hängt  daher  auch
das  Alter  ab,  in  welchem  bei  den  verschiedenen  Völkerschaften  die
Eheschliessungen,  besonders  seitens  der  Frauen,  stattfinden.
In  unserem  gemässigten  Klima  tritt  die  Pubertät  hei  dem  Jünglinge ­
  gewöhnlich  in  dem  Alter  von  16  bis  18  Jahren  und  bei  der
Jungfrau  mit  14  bis  16  Jahren  ein.  Die  Eheschliessungen  aber  erfolgen ­
  unter  gewöhnlichen  Verhältnissen,  wenn  nicht  ausserordentliche ­
  Hindernisse,  wie  ungünstige  sociale  Umstände,  welche  das  Eingehen ­
  der  Ehe  erschweren  oder  verzögern,  oder  gesetzliche  Bestimmungen ­
  (wie  aus  Rücksicht  der  Rekrutirung  das  Verbot  der  Eheschliessung ­
  vor  dem  zwanzigsten  Lebensjahre)  eintreten,  bei  dem
Manne  in  dem  Alter  von  20  bis  24  und  bei  der  Frau  von  18  bis  20
Jahren.
Wenn  in  unseren  Untersuchungen  sich  das  mittlere  Heirathsalter
jedoch  für  den  Mann  auf  27-3  und  für  die  Frau  auf  23-3  Jahre,  sonach ­
  für  beide  Theile  höher  stellt,  so  kommt  dabei  der  Umstand  mit
in  Rechnung,  dass  nicht  alle  Ehen  erste,  sondern  darunter  auch  zweite
gewesen  sind,  welche  gewöhnlich  in  einem  höheren  Alter  abgeschlossen ­
  werden.
Die  durch  die  gegenwärtigen  socialen  Verhältnisse  bedingten
Schwierigkeiten  der  Erlangung  der  Selbstständigkeit  des  Mannes,
sowie  auch  der  Erwerbung  der  Mittel  zur  Gründung  einer  Familie
lassen  denselben  auch  nicht  immer  bis  zum  27.  Lebensjahre  in  den

Nach  Marc  d’Espine’s  Untersuchungen  über  den  Eintritt  der  Pubertät.
            
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