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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 63. Band, (Jahrgang 1869)

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Vogt

Jünglinge,  dessen  Phantasie  von  seinem  12.  Jahre  an  und  noch
früher  eine  so  grosse  Entwicklung  erfahren  hatte,  stand  es  also  zu
erwarten,  dass  er  jedem  Unterrichte  eines  Lehrers  mit  zerstreutem
Sinn  entgegenkommen  werde  i).  Trotz  der  Mühe  und  Geduld  seines
sanften  Lehrers,  Gätier,  dessen  Sinnesart  Rousseau  bei  Abfassung  seines
„Glaubensbekenntnisses  des  savoischen  Vikars“  ebenfalls  vorschwebte
und  den  zweiten  lebendigen  Hintergrund  bildete 3 ),  trotz  des  nicht  ungünstigen ­
  Zeugnisses,  welches  derselbe  dem  ihm  anvertrauten  Eleven
ausstellte,  wurde  doch  in  kurzer  Zeit  wegen  der  geringen  Fortschritte, ­
  die  Rousseau  im  Latein  machte,  der  Plan  einer  theologischen
Carriere  wieder  aufgegeben.  Etwas  anderes  hatte  der  junge  Autodi-*)

  Rousseau  scheint  bei  der  Erklärung  der  Schwierigkeit,  vom  Lehrer  etwas  zu  lernen,
seine  eigene  Vergangenheit  ganz  vergessen  zu  haben  und  spricht  nur  von  seiner
Lust  zur  Unabhängigkeit  als  angeblichem  Erklärungsgrund.  SeinGeist  ertrage  keine
Art  von  Joch.  I.  p.  61..
3 )  Von  besonderen  Lehren,  die  ihm  Gätier  an  die  Hand  gegeben  habe,  theilt  Rousseau
nichts  mit.  er  erwähnt  nur  dessen  späteres,  mit  den  kirchlichen  Satzungen
wenig  übereinstimmendes  Leben.  Hingegen  weiss  Rousseau  bei  dieser  Gelegenheit
drei  wenig  freundliche  und  ziemlich  heissende  Bemerkungen  anzubringen,  welche
wahrscheinlich  seine  Verfolger  nach  der  Veröffentlichung  des  Emil,  die  ja  an  jenem
Glaubensbekenntniss  des  savoischen  Vikars  den  eigentlichen  Anstoss  nahmen,  treffen
sollen  und  nicht  wenig  dazu  beigetragen  haben  mögen,  dass  Orthodoxe  und
Wundergläubige  in  Rousseau  auch  nach  seinem  Tode  einen  so  grimmigen  Feind
erblickten.  Für’s  Erste  bemerkt  Rousseau  nach  seinem  Scheiden  aus  dem  Seminar:
man  habe  ihn  als  ein  „Subject  entlassen,  welches  nicht  einmal  zu  einem  Priester
taugte“  (I.  p.  62).  Die  zweite  Bemerkung,  welche  sich  auf  Gätier  bezieht,  der
später  als  Diaconus  durch  ein  Verhältniss  mit  einem  Mädchen  sich  compromittirt
hatte,  mag  im  Texte  angeführt  werden.  Les  pretres,  en  bonne  regle,  ne  doivent
faire  des  enfans  qu’ä  des  femmes  mariees.  Pour  avoir  manque  ä  cet  loi  de  convenance,
  il  fut  mis  en  prison,  diffame,  chasse  (I.  p.  61).  Die  dritte  Bemerkung  steht
zwar  mit  Gätier  und  der  in  Rede  stehenden  Zeit  in  keinem  Zusammenhänge,  er
glaubte  sie  aber  doch  gerade  hier  äussern  zu  müssen,  weil  er  sich  jetzt  eines
Attestes  erinnert,  welches  er  im  Jahre  1742  zum  Behufe  der  Beatification  des
Bischofs  Bernex  von  Annecy  (wiederabgedruckt  III.  p.  285  f.)  desshalb  ausgestellt
hatte,  weil  er  Zeuge  war,  wie  bei  einer  ausgebrochenen  Feuersbrunst  und  bei  dem
Gebete  des  Bischofs  der  Wind  eine  andere  Richtung  nahm  und  das  Feuer  keine
weiteren  Verheerungen  anstellte.  Sie  lautet  (I.  p.  62):  „Übel  that  ich,  dass  ich
diesen  Vorgang  für  ein  Wunder  ausgab.  Ich  hatte  den  Bischof  beten  sehen  und
hatte  den  Wind,  während  er  betete,  Umschlägen  sehen,  und  wirklich,  als  es  gerade
die  höchste  Zeit  war  :  das  ist  alles,  was  ich  sagen  und  attestiren  konnte;  dass  aber
das  letztere  eine  Wirkung  des  ersteren  war,  das  musste  ich  nicht  attestiren,  weil
ich  es  nicht  wissen  konnte“.  Vgl.  p.  96.  118.
            
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