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Vogt
Jünglinge, dessen Phantasie von seinem 12. Jahre an und noch
früher eine so grosse Entwicklung erfahren hatte, stand es also zu
erwarten, dass er jedem Unterrichte eines Lehrers mit zerstreutem
Sinn entgegenkommen werde i). Trotz der Mühe und Geduld seines
sanften Lehrers, Gätier, dessen Sinnesart Rousseau bei Abfassung seines
„Glaubensbekenntnisses des savoischen Vikars“ ebenfalls vorschwebte
und den zweiten lebendigen Hintergrund bildete 3 ), trotz des nicht ungünstigen
Zeugnisses, welches derselbe dem ihm anvertrauten Eleven
ausstellte, wurde doch in kurzer Zeit wegen der geringen Fortschritte,
die Rousseau im Latein machte, der Plan einer theologischen
Carriere wieder aufgegeben. Etwas anderes hatte der junge Autodi-*)
Rousseau scheint bei der Erklärung der Schwierigkeit, vom Lehrer etwas zu lernen,
seine eigene Vergangenheit ganz vergessen zu haben und spricht nur von seiner
Lust zur Unabhängigkeit als angeblichem Erklärungsgrund. SeinGeist ertrage keine
Art von Joch. I. p. 61..
3 ) Von besonderen Lehren, die ihm Gätier an die Hand gegeben habe, theilt Rousseau
nichts mit. er erwähnt nur dessen späteres, mit den kirchlichen Satzungen
wenig übereinstimmendes Leben. Hingegen weiss Rousseau bei dieser Gelegenheit
drei wenig freundliche und ziemlich heissende Bemerkungen anzubringen, welche
wahrscheinlich seine Verfolger nach der Veröffentlichung des Emil, die ja an jenem
Glaubensbekenntniss des savoischen Vikars den eigentlichen Anstoss nahmen, treffen
sollen und nicht wenig dazu beigetragen haben mögen, dass Orthodoxe und
Wundergläubige in Rousseau auch nach seinem Tode einen so grimmigen Feind
erblickten. Für’s Erste bemerkt Rousseau nach seinem Scheiden aus dem Seminar:
man habe ihn als ein „Subject entlassen, welches nicht einmal zu einem Priester
taugte“ (I. p. 62). Die zweite Bemerkung, welche sich auf Gätier bezieht, der
später als Diaconus durch ein Verhältniss mit einem Mädchen sich compromittirt
hatte, mag im Texte angeführt werden. Les pretres, en bonne regle, ne doivent
faire des enfans qu’ä des femmes mariees. Pour avoir manque ä cet loi de convenance,
il fut mis en prison, diffame, chasse (I. p. 61). Die dritte Bemerkung steht
zwar mit Gätier und der in Rede stehenden Zeit in keinem Zusammenhänge, er
glaubte sie aber doch gerade hier äussern zu müssen, weil er sich jetzt eines
Attestes erinnert, welches er im Jahre 1742 zum Behufe der Beatification des
Bischofs Bernex von Annecy (wiederabgedruckt III. p. 285 f.) desshalb ausgestellt
hatte, weil er Zeuge war, wie bei einer ausgebrochenen Feuersbrunst und bei dem
Gebete des Bischofs der Wind eine andere Richtung nahm und das Feuer keine
weiteren Verheerungen anstellte. Sie lautet (I. p. 62): „Übel that ich, dass ich
diesen Vorgang für ein Wunder ausgab. Ich hatte den Bischof beten sehen und
hatte den Wind, während er betete, Umschlägen sehen, und wirklich, als es gerade
die höchste Zeit war : das ist alles, was ich sagen und attestiren konnte; dass aber
das letztere eine Wirkung des ersteren war, das musste ich nicht attestiren, weil
ich es nicht wissen konnte“. Vgl. p. 96. 118.