v. Schulte
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mentis tractaverat, de S. s. concludit, ulii graecorum dämnatur in-Siinia,
qui S. s. a patre tantum procedere asserebant.
Explicit summa Magistri Sym. d'bisiniatio. d'o laus.’
XIII. Zu erwähnen ist noch, dass des tractatus de poenitentia
mit keinem Worte gedacht wird, ja die QnaestioIV. der Causa XXXIII.
bei Simon quaestio III. wird.
Die Citate aus dem Dekrete haben, wie auch die mitgetheilten
Stellen zeigen, meistens das Anfangswort, sehr viele aber auch die
Zahl der Kapitel, jedoch nie hohe Zahlen, meist nur bis 5, dann
c. ult., penult.
Die Darstellungsmethode ergibt sich schon aus den mitgetheilten
Stellen. Indessen verdient doch hervorgehoben zu werden, dass, insbesondere
in Pars I., ein Hauptgewicht darauf gelegt wird, in Form von
Schematen die Folgerungen und Gegensätze darzustellen, damit vor
Allem vollständige Angabe der Parallelstellen erreicht wird. Bei
Siehardus ist dieseMethode auf’sMeiste ausgebildet. Bezüglich der
P. III. enthält Simon unstreitig die früheste umfassende Erörterung.
Das Verhältniss des Umfanges ergibt sich dahin: Pars I. umfasst
Seite 1—25 zweite Spalte, Pars II. von 25 bis 97 erste Spalte,
Pars III. von 97 bis 107 zu Ende.
Zieht man alle Momente in Betracht, so darf man diese Summe
für eine bedeutende Arbeit erklären.
Drittes Kapitel-Sicardus
von Cremona 1 ).
I. Über die Summa des Siehardus hat nach Pez zuerst Sarti
Genaueres berichtet, jedoch offenbar ohne das Werk einem wirklichen
Studium unterzogen zu haben. Auch die späteren Erwähnungen
lassen weder dessen Charakter noch Bedeutung erkennen, zumal bei
Einzelnen nur gelegentlich von ihm gesprochen wird. So weit dies ohne
ausführliche Textesmittheilung geht, soll im Folgenden die Bedeutung
*) Poz Thesaurus Anecdotum T. III. P. III. col. 623. — Sarti de Claris archigymnnsii
Bonon. Prof. I. p. 284 sq. u. Append. p. 194 sqq. Maassen Beitrage
zur Gesch. der jur. Lit. S. 33 fg. Phillips Kirchenrecht IV. Seite 168 fg.