300
v. Schulte
welche tlieils ganz unbekannt, theils nur dem Namen nach bekannt
sind; nicht minder sind einzelne der auch von Maassen behandelten
nicht so eingehend behandelt, als dies im Interesse der Sache nothwendig
scheint. Bevor aber eine genaue Einsicht in die einzelnen
Leistungen ermöglicht ist, kann an die Abfassung der Literaturgeschichte
des canonischen Rechts nicht gedacht werden. Da es mir
nun vergönnt war, durch Benützung einer grossen Zahl von Handschriften
nicht blos — abgesehen von dem Cardinalis — alle genannten,
sondern zahlreiche andere unbekannte oder nur dem Namen
nach bekannte Werke über das Dekret und die Dekretalen eingehendem
Studium zu unterziehen: so werde ich, wie ich das für verschiedene
Werke in den Sitzungsberichten und in monographischen
Arbeiten getlian, über die einzelnen Schriftsteller und Schriften eingehender
berichten. Um diese Arbeit aber auch sofort für die Literaturgeschichte
fruchtbar zu machen, soll zunächst der Kreis der
Literatur des Dekrets behandelt werden. Dabei werde ich, um
den Einblick in den Entwicklungsgang selbst zu geben, das Verhältniss
der Schriftsteller und Schriften zu einander nach Zeit und Benutzung
berühren. Als natürlichste Eintheilung der Arbeiten scheint
sich diese darzubieten: zuerst die, um mich so auszudrücken, Lehrbüch
er über das Dekret, die Apparatus und Summae zu besprechen,
sodann die sonstigen Werke über dasselbe: Breviaria,
Excerpta u. dgl., zuletzt diejenigen monographischen Arbeiten über
einzelne Materien, Traetatus, zu erörtern, welche auf dem Dekrete
ruhen. Als Grenze für den Kreis der Schriften über das Dekret soll
in diesen Abhandlungen das Erscheinender Compilatio prima
angenommen werden, was jedoch nicht auszuschliessen braucht, dass
ich in Rücksicht unbekannter, oder zuerst eingehend zu besprechender
Werke auch die neuere Zeit ins Auge fasse.
Sr. Exceilenz Freiherrn von Münch -Belli ng hausen, Präfecten
der kais. Hofbibliothek zu Wien, Herrn Geh. Reg. Rath Dr.
G. Pertz, Oberbibliothekar der kön. Bibliothek zu Berlin, Herrn
Hofrath Dr. Zoller, Vorstand der kön. Handbibliothek zu Stuttgart,
Herrn Dr. Stenglein, kön. Bibliothekar zu Bamberg, durch deren
Güte ich alle den betreffenden Bibliotheken angehürige Handschriften
benutzen konnte, bringe ich für die mir erwiesene Güte und Freundlichkeit
hiermit meinen innigsten Dank dar.