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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 63. Band, (Jahrgang 1869)

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v.  Schulte

welche  tlieils  ganz  unbekannt,  theils  nur  dem  Namen  nach  bekannt
sind;  nicht  minder  sind  einzelne  der  auch  von  Maassen  behandelten
nicht  so  eingehend  behandelt,  als  dies  im  Interesse  der  Sache  nothwendig
  scheint.  Bevor  aber  eine  genaue  Einsicht  in  die  einzelnen
Leistungen  ermöglicht  ist,  kann  an  die  Abfassung  der  Literaturgeschichte ­
  des  canonischen  Rechts  nicht  gedacht  werden.  Da  es  mir
nun  vergönnt  war,  durch  Benützung  einer  grossen  Zahl  von  Handschriften ­
  nicht  blos  —  abgesehen  von  dem  Cardinalis  —  alle  genannten, ­
  sondern  zahlreiche  andere  unbekannte  oder  nur  dem  Namen
nach  bekannte  Werke  über  das  Dekret  und  die  Dekretalen  eingehendem ­
  Studium  zu  unterziehen:  so  werde  ich,  wie  ich  das  für  verschiedene ­
  Werke  in  den  Sitzungsberichten  und  in  monographischen
Arbeiten  getlian,  über  die  einzelnen  Schriftsteller  und  Schriften  eingehender ­
  berichten.  Um  diese  Arbeit  aber  auch  sofort  für  die  Literaturgeschichte ­
  fruchtbar  zu  machen,  soll  zunächst  der  Kreis  der
Literatur  des  Dekrets  behandelt  werden.  Dabei  werde  ich,  um
den  Einblick  in  den  Entwicklungsgang  selbst  zu  geben,  das  Verhältniss
  der  Schriftsteller  und  Schriften  zu  einander  nach  Zeit  und  Benutzung ­
  berühren.  Als  natürlichste  Eintheilung  der  Arbeiten  scheint
sich  diese  darzubieten:  zuerst  die,  um  mich  so  auszudrücken,  Lehrbüch ­
  er  über  das  Dekret,  die  Apparatus  und  Summae  zu  besprechen, ­
  sodann  die  sonstigen  Werke  über  dasselbe:  Breviaria,
Excerpta  u.  dgl.,  zuletzt  diejenigen  monographischen  Arbeiten  über
einzelne  Materien,  Traetatus,  zu  erörtern,  welche  auf  dem  Dekrete
ruhen.  Als  Grenze  für  den  Kreis  der  Schriften  über  das  Dekret  soll
in  diesen  Abhandlungen  das  Erscheinender  Compilatio  prima
angenommen  werden,  was  jedoch  nicht  auszuschliessen  braucht,  dass
ich  in  Rücksicht  unbekannter,  oder  zuerst  eingehend  zu  besprechender
Werke  auch  die  neuere  Zeit  ins  Auge  fasse.
Sr.  Exceilenz  Freiherrn  von  Münch  -Belli  ng  hausen,  Präfecten
  der  kais.  Hofbibliothek  zu  Wien,  Herrn  Geh.  Reg.  Rath  Dr.
G.  Pertz,  Oberbibliothekar  der  kön.  Bibliothek  zu  Berlin,  Herrn
Hofrath  Dr.  Zoller,  Vorstand  der  kön.  Handbibliothek  zu  Stuttgart,
Herrn  Dr.  Stenglein,  kön.  Bibliothekar  zu  Bamberg,  durch  deren
Güte  ich  alle  den  betreffenden  Bibliotheken  angehürige  Handschriften
benutzen  konnte,  bringe  ich  für  die  mir  erwiesene  Güte  und  Freundlichkeit ­
  hiermit  meinen  innigsten  Dank  dar.
            
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