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W i e s e r
Bei Frau Teutsch, Buchhändlerswitwe in Bregenz, welchemir
die in ihrem Besitze stehenden Urkunden auf das zuvorkommendste
zur Verfügung stellte, fand ich:
1. „Der Sonnenberger brauch, furnembste freiheiten und alt
herkhomen“ etc.
„Erstlichen so solle yeeziger und ain yeder nachkhomender herr
vogt das landaman - und richter amht alle zwai jar auf den plingst
montag oder nach gelegenhait der zeit in aines regierenden herren
und landtsfürsten uncosten besetzen" etc.
Am Schlüsse: „Hernach volgen der herrschaft Sonnenberg von
rath und gerichts verwandten auch zuegehorigen underthonen gravamina“
etc. 1613.
Papier, 24 Blätter in 4°.
2. Eine Pergamenturkunde vom J. 1555, den Landsbrauch
des innern Bregenzerwaldes enthaltend; abgedruckt im Vorarlberger
Volkskalender 1855.
„Zu wissen und künd sei menigcleichem das landaman ratt und
gemaind uff unser lieben frowen verkhiindigung tag oder den fünfundtzwaintzigisten
Marti uff der Bätznegg des fünftzechenhundertisten
und fünfundfünftzigisten jars diese nachvolgende artickhel uff und
fiirgenomen und für ainen ehewigen lanzprauch zuhalten“ etc.
Ich verliess nun die Landeshauptstadt, und wandte mich wieder
landein, dem Bregenzerwalde zu.
ln Wolfurt war leider der Gemeindevorsteher abwesend, und
ich konnte daher nicht Einblick in das dortige Archiv nehmen. In
Schwarza cli dagegen fand ich eine Gerichtsordnung.
„Hienach folgen allerlei gerichts im Hofstaig in der herrschaft
Bregentz gelegen neie und alte landssgebräuch, Ordnungen, wohl
hergebrachte freiheithen, Vergleichungen und verträg, erneiert und
bemelten gericht Hofstaig zu sondern gefallen — — von neien geschrieben“
etc. 1596.
Papier, starker Folioband.
Die Gemeindetruhe in Alberschwende enthielt nichts. Ebenso
blieb ein Ausflug in den vordem Bregenzerwald vollkommen resultatlos,
da das Archiv in L i n g e n a u vor 3 Jahren gänzlich verbrannte.
ln Egg fand ich eine Revision des Landsbrauches für den
Inner-llregenzerwald (S. oben bei Bregenz) von den J. 1794 und
1795. Eine andere Redaction dieses höchst interessanten Weisthums