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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 62. Band, (Jahrgang 1869)

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W  i  e  s  e  r

In  dem  Gemeindearchive  von  Hohenems  befindet  sich  nach
Aussage  des  Herrn  Gemeindevorstehers  kein  Weisthum.  Im  Schlossarchive ­
  aber,  das  genauer  zu  untersuchen  mir  diessmal  leider  unmöglich ­
  war,  liegt:
„Satzungen  des  reichs-hofes  Lustenau  von  gnädigsten  landes
herrschaft  puplizirt  den  7.  Oct.  1792“.
„I.  Von  des  reichshofs  Lustenau  <)  inbegrief  gängen  und  Unterhaltung ­
  der  landstrassen“  etc.
Papierhandschrift  in  Fol.  (Vergl.PfeifFer’s  Bericht,  S.  332).
In  D  o  r  n  b  i  r  n  fand  ich:
1.  Gerichts-Ordnung,  gegeben  von  Herzog  Ferdinand  1581;
sie  zerfällt  in  5  Titel.  Abschrift,  Pergament,  9  Blätter  in  Fol.
„Der  erst  tittel“.
„Wie  es  des  landtrechtens  halben  zu  Torenpeuren  gehalten
werden  sulle“  etc.
2.  Bestätigungen  dieser  Urkunde  durch  alle  Herrscher  bis  aut
Maria  Theresia.  Letztere  Redaction  enthält  mehrere  Zusätze,  z.  B.
„Die  alt  hergebracht  Übungen  und  freiheiten  aber  seind“  etc.
3.  „Erbschafts  recht“,  gegeben  eigentlich  1390  unter  „Reinhart ­
  von  Wachungen,  des  durchleiichtig  und  hochgeboren  fürsten
herzog  Albrecht,  herzogen  zu  Österreich,  meines  gnädigen  herrens
landvogt“,  in  der  vorliegenden  Ausgabe  aber  zusammengestellt  unter
Jacob  Hannibal,  Grafen  zu  Hohenems  etc.,  dem  österreichischen
Vogte  der  Herrschaft  Feldkirch.  Es  umfasst  36  „articul“  und  einen
Anhang  vom  „kürchen  satz“  und  „jus  patronatus.“
Pergament,  23  Blätter  in  Fol.
Im  Archive  zu  Lustenau  waren  weder  die  oben  erwähnten
Satzungen  des  Reichshofes  Lustenau,  noch  irgend  ein  anderes
Rechtsdenkmal  zu  entdecken.
In  Hoechst  fand  ich:
„Hoffbräuch,  recht,  Ordnung  und  Satzungen  zue  St.  Johannes
Höchst  und  zue  Fuessach,  so  in  die  enge  in  disses  quartbuechlin
  zuesammen  eingetragen,  alss  volgendt,  und  beschechen  im
jahr  1686“.

i )  Der  Reichshof  Lustenau  war  beim  schwäbischen  Kreise  iminatrikulirt,  und  gierig
später  durch  Kauf  an  die  von  Ems  über.  Vergl.  J.  v.  Bergmann,  Landeskunde
von  Vorarlberg,  S.  51.
            
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