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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 62. Band, (Jahrgang 1869)

Ber.  üb.  d.  in  Vorarlberg  angestellten  Weisthümer-Forschungen.

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„Der  hofiiinger  und  freien  in  Muntafun  freihaiten,  landtsordnung,
gebreuch,  alte  herkhonien,  guete  gewonhaiten,  und  Satzungen“  etc.
(Vgl.  Pfeiffer's  Bericht,  S.  331,  c.)
Die  Handschrift  (Pergament,  31  Blätter  in  Gr.  Folio)  ist  entweder ­
  das  Original  oder  eine  gleichzeitige  Abschrift.
2.  Viele  Bestätigungen  durch  die  einzelnen  Landesfürsten.  Die
von  Maria  Theresia,  eine  prachtvolle  Pergamenthandschrift  in  kostbarem ­
  Einbande,  zeigt  bedeutende  Abänderungen.
3.  Eine  sehr  interessante  Polizeiordnung,  gegeben  1637  unter  dem
Vorsitze  Ulrich’s  von  Ramschwag.  Sie  zerfällt  in  24  Abtheilungen
mit  einem  Anhänge:  „Der  victualien  und  taglöhner  halben  soll  man
sich  volgendter  gestalt  verhalten“.  Papierhandschrift  in  Folio.
4.  Eine  Polizeiordnung  vom  J.  1698.
Seitwärts  von  Schruns  auf  dem  Mittelgebirge  liegt  St.  Barth ­
  o  1  omae  b  erg,  wie  man  sagt,  die  älteste  Gemeinde  im  Thale.
Ich  stieg  hinauf,  um  den  Inhalt  der  dortigen  Gemeindetruhe  zu
untersuchen,  wurde  aber  durch  das  Misstrauen  des  Seelsorgers  aller
ferneren  Mühe  enthoben,  indem  ich  in  die  Sacristei,  die  zugleich
als  Archiv  dient,  nicht  zugelassen  wurde.  Doch  versprach  der  Herr
Kooperator  im  Gegensätze  zu  seinem  würdigen  Herrn  Principale
gütigst,  nachsehen,  und,  falls  sich  etwas  für  unsere  Zwecke  fände,
dasselbe  einsenden  zu  wollen.
In  Nüziders,  dem  Hauptorte  der  Grafschaft  Sonnenberg,
fand  ich:
„Polizei  Ordnung  und  Ordnung,  wie  sich  die  geschworne  zue
Nüziderss  hinfürter  verhalten  sollen“.
1607,  Papier,  3  Blätter  in  Fol. J ).
In  Nenzing  war  nichts  zu  entdecken,  schon  aus  dem  Grunde,
weil  das  alte  Archiv  vollständig  verbrannte.
Nicht  glücklicher  war  ich  bei  meinem  Streifzuge  den  innern
Walgau  hinab  bis  Feldkirch;  in  keinem  der  hier  so  zahlreichen

1 )  Eine  weitere  Urkunde  über  Nüziders  wurde  mir  später  von  Herrn  Prof.  J.  Zinger
  1  e  übergeben,  die  sich  unter  den  von  Herrn  Anton  Grafen  von  Brandis
zur  Verfügung  gestellten  Weisthümern  vorfand.  Es  ist  eine  Abschrift  der  „Kirchspils ­
  gebrauch  der  gemeinde  Nüziders“  in  ziemlich  neuer  Fassung.  Sie  enthält
die  Gemeinde-Ordnung  von  1592  mit  einigen  Ergänzungen  aus  dem  J.  1645,  und
eine  Waldordnung  von  1684.  4  Blätter  in  Folio.
Sitzb.  d.  phil.-hist.  CI.  LXI1.  Bd.  I.  Hft.

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