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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 62. Band, (Jahrgang 1869)

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W  i  e  s  e  r

bedeutende  Verdienste  erworben,  und  der  auch  Alles,  was  über  die
Geschichte  seines  heimatlichen  Thaies  Aufschluss  geben  kann,  auf
das  gewissenhafteste  zusammengestellt  hat.  Eigentliches  Weisthum
fand  sich  zwar  keines  vor;  doch  wäre  eine  Urkunde  vom  J.  1416
zu  erwähnen,  in  der  Herzog  Friedrich  mit  der  leeren  Tasche  den
Leuten  aus  dem  Lechthale  ihre  „freihait,  gnad  und  recht,  damit  si
gefreiet  waren“  wieder  erneuert,  da  der  alte  Freiheitsbrief  in  den
letzten  Kriegen  (mit  den  Appenzellern?)  „da  in  das’tal  eingnomen
wart“  verloren  gegangen  war,  und  worin  mehrere  interessante  Bestimmungen ­
  über  Blutbann  etc.  Vorkommen.  Eine  Abschrift  hievon
befindet  sich  in  der  Bibliothek  des  Ferdinandeums.  —  Nachdem  ich
die  wilde  Schlucht,  welche  oberhalb  Stög  den  Lech  eindämmt,  passirt,
gelangte  ich  auf  den  Tannberg,  und  betrat  vorarlbergischen  Boden.
In  Warth,  das  auf  einsamer  Bergeshöhe  fast  alpenhaft  gelegen
ist,  hat  sich  leider  gar  Nichts  erhalten.
Zwei  Stunden  Lech  aufwärts  liegt  das  Dorf  Lech  oder  Am
Lech,  dessen  Kirche  noch  eines  der  ziemlich  seltenen  Sacramentshäuschen
  besitzt.  Hier  als  der  Muttergemeinde  vom  Tannberge  (Pfarre
seit  1400)  hoffte  ich  zuversichtlich  etwas  zu  finden.  Unglücklicher
Weise  war  aber  weder  Seelsorger,  noch  Gemeindevorsteher  zu
treffen;  doch  erhot  sich  Herr  Pfarrer  Fink  von  Warth  freundliehst,
nachzusehen,"und  das  Betreffende  eventuell  einzusenden.
Hier  bog  ich  nun  vom  Lech  ab,  stieg  über  die  Flexen  in  das
enge  Klosterthal  hinab  und  erreichte  noch  an  demselben  Tage  das
freundliche  Städtchen  Binden  z.
Im  dortigen  Stadt-Archive  befinden  sich  folgende  Rechtsdenkmäler: ­

1.  „Nota  der  statt  buch,  dar  in  der  statt  Bludenz  freihait,
privilegia,  ir  alt  härkomen  und  all  ir  stattrecht  und  Sachen  begriffen
und  verschriben  sind.
Vom  ungelt.  Vermerkt  die  recht  und  gesaczt  des  ungelcz
ze  Bludenz,  als  hernach  volgt“  etc.  Papierhandschrift  aus  dem  Beginn ­
  des  16.  Jahrh.,  gegen  Ende  aus  dem  17.,  starker  Band,
192  Blätter  in  Folio.  Das  eigentliche  Stadtrecht  geht  aber  nur  bis
S.  50.  Darauf  folgen  die  Abschriften  einer  Menge  von  Urkunden,
die  sich  nicht  auf  die  Stadt  Bludenz  beziehen,  darunter:
„Von  der  gandt  und  ander  Sachen  wegen“,  vom  J.  1459.
4  Blätter.
            
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