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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 62. Band, (Jahrgang 1869)

Beri  üb.  <1.  i.  Tirol  i.  J.  1S68  angestellten  Weisthiimer-Forschungen.

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Bl.  29“  „Die  hievor  steenden  Posten  undArtikhel  seindt  anheindt
dato  als  dem  sechsten  Marty  anno  sechzöclienhundert  zwai  und
sihenzig  am  Khaassontag  vor  ainer  ganzen  Ersamhen  Gemainschaft
firgelesen  worden,  auch  .  .  mit  mund  und  handen  gelobt  und
bestatt  worden.  Actum  gerichtsherrschaftliches  Schloss  Schlandersperg
  den  siebenten  Tag  Monats  Novembris  anno  1747.“
In  der  Gemeindelade  zu  Castelbell  fand  Herr  W.  Steiner
eine  vidimirte  Abschrift  von:  „Des  Gerichts  Schlanders  Landsprach,
Ehehaft  und  anderen  Gerechtigkhaiten,  auch  der  Pruggen  recht.“
Bl.  1“.  „Hiernach  vermörkht  die  Recht,  alte  Gewonhait  und  Gesatzt
  der  Landsprach  des  Gerichts  Schlanders  und  der  Pruggenrecht,
zu  Schanzen  und  Naturns  vorhandene  Ehehaft  und  Gerechtigkhait.
Beschehen  zu  Schlanders  an  der  aindlift  tausent  maid  tag  nach  der
Gepurt  Christi  unsers  lieben  Herren  1490.  Jahr.“  Papier,  12  Blätter
in  Folio.
In  der  Gemeindelade  zu  Tsehars  fand  Herr  Steiner  ein
Weisthum  dieser  Gemeinde.  Pergament,  6  Blätter  in  4°.
Bl.  1\  „Hienach  sind  vermerkht  die  Gepaurschaft  des  Dorfes  zu
Tsehars“.  —  etc.
„Das  ist  beschehen  in  der  Jarzal  tausent  vierhundert  und  in  dem
zwai  und  dreisigisten  Jar.“
Den  reichsten  Beitrag  erhielt  unsere  Sammlung  von  dem  Herrn
Anton  Grafen  von  Brandis,  welcher  folgende  Weisthtimer  in
Abschrift  zu  übersenden  die  Güte  hatte:
1.  „Des  Gottshaus  Brixen  Ehehaft,  Herrlichkhait,  Nutz,  Zins
und  Rent  in  Eves  betreffend.“
nach  einer  Copie  v.  J.  1607.
2.  „Ehehafts-Thädigung  sambt  Confin  des  Gericht  Alträssen
betreffende.
3.  „Söller  Stiftsöffnung“  v.  J.  1349.
4.  „Jura  Hofmarchiae  Pillerseensis,,  1466.
5.  Nachträge  und  Vergleichungen  darzu  aus  einer  Urkunde
v.  J.  1632,  welche  auch  „die  Landtsrecht  in  der  Hofmarch  Pillersee“
  enthält.
6.  „Der  Nachperschaft  zu  Tarrenz  beschlossene  Gemainspuncten“

            
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