Beri üb. <1. i. Tirol i. J. 1S68 angestellten Weisthiimer-Forschungen.
23
Bl. 29“ „Die hievor steenden Posten undArtikhel seindt anheindt
dato als dem sechsten Marty anno sechzöclienhundert zwai und
sihenzig am Khaassontag vor ainer ganzen Ersamhen Gemainschaft
firgelesen worden, auch . . mit mund und handen gelobt und
bestatt worden. Actum gerichtsherrschaftliches Schloss Schlandersperg
den siebenten Tag Monats Novembris anno 1747.“
In der Gemeindelade zu Castelbell fand Herr W. Steiner
eine vidimirte Abschrift von: „Des Gerichts Schlanders Landsprach,
Ehehaft und anderen Gerechtigkhaiten, auch der Pruggen recht.“
Bl. 1“. „Hiernach vermörkht die Recht, alte Gewonhait und Gesatzt
der Landsprach des Gerichts Schlanders und der Pruggenrecht,
zu Schanzen und Naturns vorhandene Ehehaft und Gerechtigkhait.
Beschehen zu Schlanders an der aindlift tausent maid tag nach der
Gepurt Christi unsers lieben Herren 1490. Jahr.“ Papier, 12 Blätter
in Folio.
In der Gemeindelade zu Tsehars fand Herr Steiner ein
Weisthum dieser Gemeinde. Pergament, 6 Blätter in 4°.
Bl. 1\ „Hienach sind vermerkht die Gepaurschaft des Dorfes zu
Tsehars“. — etc.
„Das ist beschehen in der Jarzal tausent vierhundert und in dem
zwai und dreisigisten Jar.“
Den reichsten Beitrag erhielt unsere Sammlung von dem Herrn
Anton Grafen von Brandis, welcher folgende Weisthtimer in
Abschrift zu übersenden die Güte hatte:
1. „Des Gottshaus Brixen Ehehaft, Herrlichkhait, Nutz, Zins
und Rent in Eves betreffend.“
nach einer Copie v. J. 1607.
2. „Ehehafts-Thädigung sambt Confin des Gericht Alträssen
betreffende.
3. „Söller Stiftsöffnung“ v. J. 1349.
4. „Jura Hofmarchiae Pillerseensis,, 1466.
5. Nachträge und Vergleichungen darzu aus einer Urkunde
v. J. 1632, welche auch „die Landtsrecht in der Hofmarch Pillersee“
enthält.
6. „Der Nachperschaft zu Tarrenz beschlossene Gemainspuncten“