18
Z i n g e r 1 e
ist. Von erst stet unser Öffnung, das unser stat gericht gelangt und
get hinauf in Hettinger gassen untz auf den markstain“ ete.
Schluss:
Bl. 23\ „Mer öffnen und vermelden, wer swein in der stat oder
ausser in dem burgfrid hat, der oder die selben sullen die lassen
ringlen, damit das niemand in medern noch anderer schaden von
in beschäch. Wer si aber darüber für den hirten trib und nicht
geringelt hiet, der oder die selben sol ain statrichter zu stund lassen
plienten umb sechs Kreuzer“. Die Aufzeichnung dieser Ehehaft gehört
dem 13. Jahrhundert an.
In der Gemeindelade des Dorfes Köttingen befindet sich eine:
„Hetinger Veldöffnung“. Pergament, 12 Blätter in 4« v. Jahre 1643.
Bl. 2“. „Khundt und zu wissen der von Heting, im landtgericht
Sonnenburg gelegen, veldöflfnung irer alten langwirigen gebreichen,
herkhomen, rechten und gerechtigkheiten“ etc.
Bl. 2 b . „Erstlichen solle albegen auf ainen ieden sanct Geörgentag
der Herr Landtrichter zu Sonnenburg oder ainer an dessen stat
geen Heting auf die Stadlhofstat khomen und daselbst bei der Veldöffnung
sitzen und sein. Davon ist man ime auf denselben Tag schuldig
das Mal, auch seinem Ross die Füeterung. “
BI. 10 b . „Beschechen den andern Tag Monats Mai im seehzehenhundert
finfundvierzigisten Jahr.“
In den Dörfern Willen und Mühlau ergab sich keine Ausbeute.
Dagegen war Referent so glücklich, in Thaur eine „Abschrift
der in Dorf Thaur gebräuchigen Dorfsvermeidung“, Papier, 24 Blätter
in Gross 4« zu finden. Auf dem Titelblatte steht der Beisatz : „ist von
dem Original abgeschriben worden anno 1782, welches Original
anno 1460 beileiffig ist aufgesetzet worden.“
Bl. l b . Vermerke der von Thaur Öffnung, Vermeidung und altes
Herkommen, so man zu einem ieden May-ehehaft-täding verkünden
und öffnen soll, damit sich ain ieder vor Bues und Schaden wisse zu
verhüten. “
Bl. 2\ „Das Gericht Thaur gehet gegen Insprugg ober
Milau enthalb Profochnitz-Plaunötz in Tuftpach untz hinab in den
Inn“ etc.
Bl. 8 b . „Vermerkt die Rinnen, die zu dem Dorfpach gehören.
“
Bl. 9 b . „Vermerkt die Gatter, so um das Dorf Thaur ligend.“