Ber. üb. d. i. Tirol i. J. 1868 angestellten Weisthümer-Forschung-en.
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zer firkhomung und verliietung nachtl und Schadens und zu befirderung
des allgemainen nutzes hinfiro iederzeit und auf ain stäts gehalten
und dem bei Vermeidung dem hernach beschribnen peenfiillen
und straffen vest und steif glebt und in ainem oder andern puncten
darwider nit gehandelt werden solle.“
Schluss Bl. 4“:
„Beschehen den andern monatstag Novembris nach der gnadund
freidenreichen Geburdt Christi in sechzehenhundert vier und
zwainzigisten iare. “
II. Vidimierte Abschrift dieser Dorfordnung vom Jahre 1647.
Papier, 5 Blätter in Folio.
In den Gemeinden Kaunserthal und Kaunserberg befinden
sich keine Weisthümer.
In der Gemeindelade zu Tarrenz befinden sich: „Der Nachperschaft
zu Tarenz beschlossne Gemainspuncten“.
Anfang:
„Ich Anton Spergser, Pflegsverwalter der Herrschaft Ymbst
bekhenn von Obrigkheit wegen hiemit“ etc.
Schluss:
„Beschüchen und beschlossen den zwen und zwainzigisten Juli
anno sechzechenhundert ain und sibenzig, und achten Tag Manats
May nach der gnadenreichsten Geburt Jesu Christi im sechzechenhundert
vier und sibenzigisten Jahr.“ Eine genaue Abschrift dieses
Weisthums wurde durch die Güte des Herrn Anton Grafen von
Brandis mitgetheilt. Der beabsichtigte Ausflug in das Pitzthal
wurde durch die anhaltende schlechte Witterung vereitelt. Die
so reichlichen Resultate dieser Nachlese verdankt Referent ausser
dem freundlichen Entgegenkommen der Herren Gemeindevorsteher
vorzüglich der Empfehlung des Herrn Reichsrathes Monsignor J o s e f
Greuter und den Bemühungen des Herrn Peter Paul Riclile in
Prutz und des Herrn Landtagsabgeordneten Wendelin Eiterer
in Kaunserberg.
Allen diesen Herren sei für ihre Güte bester Dank gesagt.
Im Bürgerbuche der Stadt Innsbruck vom Jahre 1600, Papier
in Folio, fand Referent die Ehehaft dieser Stadt.
Bl. 21“. „Hienach ist vermerkt der stat zu Insprukg ehaft und
Öffnung, als von alter und mit guter gewer und gewonhait herkomen
Sitzb. d. phil.-hist. CI. LXII. ßd. I. Heft. 2