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Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 62. Band, (Jahrgang 1869)

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Zingerle

„Erstens  hat  die  gemain  beschloszen  Viertlmaister  zu  sözen,
welche  auch  seindt  erwählt  worden,  so  da  seindt“  etc.
Bl.  4 a  mit  anderer  Schrift:  „1756  sint  zu  Fiertlmaistern  erwölt
worden“,  dann  folgen  die  Namen.  Auch  von  den  Jahren  1757  u.
1759  sind  die  erwählten  Viertelmaister  namentlich  aufgezählt.
Das  Dorf  S  c  h  a  r  n  i  t  z  besitzt  eine:
„Gemeindsordnung  der  Hertenbergisch  und  Schlossbergischen
Gemeinde  Schärnitz  1790“,  Papier,  13  Blätter  in  Folio.
Bl.  l a .  „Actum  Schärnitz  den  ein  und  zweinzigisten  Tag  Monats
April  anno  eintausend  siebenhundert  neun  und  achtzig.“
Bl.  2 a .  „Erstens  solle  nebst  den  Anwald  ein  eigener  Gemeindsgewalthaber ­
  nebst  vier  Viertlmaister  bestellet  werden“  etc.
Bl.  5 b .  „Actum  Schärnitz  den  siben  und  zweinzigisten  Tag  Monatz
Mörz  anno  1790.“  Die  folgenden  Blätter  enthalten  spätere  Nachträge. ­
  Die  ganze  Gemeindeordnung  von  Scharnitz  zeigt  ganz
modernes  Gepräge  und  verdient  deshalb  wohl  nicht,  in  eine  YVeisthümersammlung
  aufgenommen  zu  werden.  In  Leutasch  fanden
sich  nur  ein  Vermärchungsbrief  v.  J.  1533  und  ein  „Commissionsvertrag ­
  und  Vermärchung  zwischen  den  Gemainden  der  Leutasch
und  ainer  Nachtperschaft  des  obern  und  untern  Seeveldts  wegen
ihrer  Holzbesuechung“  v.  J.  1596.  Letztere  Urkunde  (Pergament,
6  Blätter  in  Folio)  wäre  bei  einer  Sammlung  von  Holz-  und  Weiderechten ­
  nicht  zu  übersehen.  Ein  eigentliches  YVeisthum  konnte  nicht
aufgefunden  werden.  Dem  hochwürdigen  Herrn  Gerbert  Mägerle,
Conventualen  des  Klosters  Stams,  der  diese  Forschung  wiederum
so  freundlich  unterstützte,  wie  in  den  frühem  Jahren,  sei  tiefgefühlter
Dank  gesagt.
Da  nun  im  untern  Theile  des  Oberinnthales  die  Weisthiimer
verzeichnet  waren,  begab  sich  Referent  in  das  Gebiet  von  Imst.  In
Karres  fand  er
I.  „Ehehaft  und  Gemains-ordnung  fir  die  Gemaind  und  Nachparschaft
  zu  Käres,  Gerichts  sanct  Petersperg  gelegen.“  Papier,
18  Blätter  in  Folio  v.  J.  1741.
Bl.  1*.  „Zu  wissen  seie  hiemit  angefiegt  meniglichen“  etc.
Bl.  18 a .  „Beschechen  vorig  obrigkheitliche  anlob  und  Confirmirung
  zu  Käres  den  driten  Tag  Monats  Jenner  nach  der  gnadenreichen ­
  Geburt  unsers  lieben  Herrn  Heilandt  und  Seeligmacher  Jesu
Christi  im  sibenzechenhundert  ain  und  vierzigsten  Jar.“
            
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