Die Aufstände Wei-ngao’s und Kung-siin-schö’s.
189
seinem Uebertritte empfahlen ihn sowohl Tu-lin, der grosse Vorsteher
der Räume und Vorsteher des Richtigen, als Ma-yuen , der Grosse
der grossen Mitte. Er erhielt die Stelle eines das Land Kiang beschützenden
Hiao-wei und beruhigte als solcher in Gemeinschaft
mit Lai-hi das zur Rechten von Lung liegende Gebiet.
Schiin, der Sohn Wei-ngao’s, begab sich im achtzehnten Jahre
des Zeitraumes Kien-wu (42 n. Chr.) mit einigen zehn Reitern,
die seine Gäste waren, auf die Flucht und zog nach Hu. In Wu-wei
angekommen, wurde er gefangen und hingerichtet.
Kung-sün-schö.
Kung-sün-scho führte den Jünglingsnamen -J-Tse-yang
und stammte aus Meu-ling in Fu-fung. Zu den Zeiten des
Kaisers Ngai wurde er durch den Schutz seines Vaters ein Leibwächter
i). Später wurde sein Vater, dessen Name Jin, Beruhiger
der Hauptstadt a ) für Ho-nan , worauf Kung-sün-scho den Ältesten
von Tsing-schui s) im Amte ersetzte. Weil Kung-sün-scho noch jung
war, schickte Jin die Zugesellten unter dem Thore 4 ), damit sie seinem
Sohne zu dem Amte folgen. Nach einem Monate verabschiedeten
sich die Zugesellten, kehrten heim und machten Jin die Anzeige mit
den Worten: Scho ist nicht derjenige, der auf den Unterricht wartet.
— Später erhielt Kung-sün-scho in Berücksichtigung seiner Fä-1
) Die Geschichte der östlichen Warte sagt: Gegen das Ende der Zeiten des Kaisers
Tsching wurde Jin, der Vater Kung-siin-schö’s, ein aufwartender kaiserlicher
Vermerker. Durch seinen Schutz wurde sein Sohn ein Hausgenosse des Nachfolgers,
erhielt nach und nach einen grösseren Gehalt und wurde zuletzt Leibwächter.
2 ) Thsin schuf das Amt eines Beruhigers der Provinz. Derselbe war der Streitmacht
vorgesetzt, hatte Raub und Mord hintanzuhalten und nahm die Verbrecher gefangen.
Kaiser King gab ihm den veränderten Namen „Beruhiger der Hauptstadt“.
Der Gehalt dieses Angestellten betrug zweitausend Scheffel.
3 ) Der District Tsing-schui gehörte zu der Provinz Thien-schui. Derselbe ist der
spätere District Thsin-tscheu.
In den Landstrichen und Provinzen wurden die Zugesellten der Ämter von den
Obrigkeiten an der Stelle Anderer ernannt. Sie wohnten immer unter dem Thore,
daher ihre Benennung.
14