Skip to main content Jump to sidebar

Full text : Sitzungsberichte / Akademie der Wissenschaften in Wien, Philosophisch-Historische Klasse Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Classe der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften, Wien, 62. Band, (Jahrgang 1869)

Bei*,  iib.  d.  i.  Tirol  i.  J.  1868  angestellten  Weisthümer-Forscliung-en.

11

BI.  1“.  „Vermerkt  der  von  Terf'ens  Öffnung,  Ehaften  und  alt
Herkomen  gemainigkliehen  der  Nachtperschaft  in  Oblei  daselbs,  so
man  iärlichen  zu  ainem  ieden  neuen  Eehafttäding  vermelden  tuet,
damit  sich  meniglicb  von  schaden  wisse  zu  verhüeten.“
Bl.  14 b  „Es  soll  auch  iemandts  auf  dem  Pluembbesuecb,  wo
es  das  vich  geniessen  und  erlangen  mag,  nit  meen  bei  finf  pfundt
perner.“
Ist  die  Aufzeichnung  auch  jung,  so  deutet  schon  -§.  2  auf
hohes  Alter  dieses  Weisthumes:  „Im  Ilerhst-eehafttaiding,  oh  ain
richter  hat  ain  ainaugkhs  Ros,  ain  ainaugkhen  Knecht  und  ain  ainaugken
  Hund,  so  ist  man  ihme  das  (die  gewöhnliche  Gebühr)  zweimal ­
  schuldig“ 1 ).
In  Jenbach  fanden  sich  nur  Wahlordnungen  v.  d.  J.  1706
u.  1733  vor.  In  Mariastein  und  Alp  ach  ergab  sich  keine  Ausbeute. ­
  Die  Nachforschung  in  Wildschönau  wurde  unterlassen,  da
Herr  Rupert  Stumf,  nun  Vicar  in  Waidring,  der  mehrere  Jahre
in  Wildschönau  als  Seelsorger  gewirkt,  versicherte,  er  habe  alle
Urkunden,  die  sich  in  diesem  Thale  befinden,  in  Händen  gehabt  und
benützt,  aber  nie  ein  Weistlium  gefunden.  Ein  Gang  dorthin  sei  desslialh
  unnütze  Mühe.  Uehrigens  gehen  die  Monumenta  boica  2,  164—
166  eine  Öffnung  von  Wildschönau.
Ein  sehr  günstiges  Resultat  hot  das  Archiv  der  ITofmarke
Stumm  im  Zillerthale.  Das  dort  befindliche  Saalhuch  v.  J.  1563
enthält  Bl.  54“—60“  „Die  Öffnung  in  der  Hofmarch  zu  Stumb“,  die
Grimm  in  den  deutschen  Weisthümern  3,726—729  bereits  veröffentlicht ­
  hat.
Bl.  17“—26“  enthält  das  Saalhuch  „Die  Öffnung,  die  da  geschieht ­
  ze  Stumb  zwier  im  iar  zu  ehaft  von  dem  Gericht  ze  Ratenberg“, ­
  welche  in  den  mon.  hoic.  2,  430  —  35  u.  Grimms  Weisthümern ­
  3,  729—-731  schon  veröffentlicht  ist.  Das  Saalbuch  bietet
aber  öfters  die  richtigen  Lesearten  und  dient  namentlich  zur  Besserung ­
  der  in  Grimms  Ausgabe  oft  irrigen  Eigennamen.  Meines  Wissens ­
  unbekannt  ist  aber  das  „Instrumentum  institucionis  in  Stum
Valliszilleris“.  Pergament,  1  Blatt  in  Grossfolio  vom  J.  1476.  Eine
Abschrift  davon  befindet  sich  auch  im  „Libell  der  Hofmarch  Stumm“
Bl.  24—30.  —

Vgl.  Grimm,  Rechtsalterthümer  26b.  267.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.